Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als „anerkannt von der FIEA und dem BVSK“: Unterschied zwischen den Versionen

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1982, p. 211 (#10)  
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[[Jessnitzer, K.]] Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als von der FIFA und dem BVSK“
[[Jessnitzer, K.]] Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als "anerkannt von der FIFA und dem BVSK“


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[[Kategorie:Juristik]]
[[Kategorie: Sachverständigenrecht]]

Version vom 2. Mai 2015, 09:30 Uhr

1982, p. 211 (#10)

Zitat

Jessnitzer, K. Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als "anerkannt von der FIFA und dem BVSK“

Inhaltsangabe

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