Die Wirksamkeit von Abstützkräften bei realen Frontalkollisionen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Colliseum
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 7: Zeile 7:
* Bis Δv = 40 km/h sind Verletzungen des nicht angeschnallten Insassen nicht zwingend  
* Bis Δv = 40 km/h sind Verletzungen des nicht angeschnallten Insassen nicht zwingend  
* Bei Δv = 40 km/h besteht aber auch das Risiko für den nicht angegurteten Insassen, tödliche Verletzungen zu erleiden
* Bei Δv = 40 km/h besteht aber auch das Risiko für den nicht angegurteten Insassen, tödliche Verletzungen zu erleiden
* Verweist der Aussage Wielkes bei Verletzungsfreiheit des Insassen könne die &Deltav; nicht größer als 15 km/h gewesen sein, eine Absage
* Verweist der Aussage Wielkes, bei Verletzungsfreiheit des Insassen könne die Δv nicht größer als 15 km/h gewesen sein, eine Absage
* Abstützbare Verzögerung ca. a = 6 – 8 g
* Abstützbare Verzögerung ca. a = 6 – 8 g
* Versuch: bei einer Oberkörpermasse von ca. 35 kg betrage die Abstützkraft ca. 240 daN und entspreche einer Beschleunigung von ca. 7 g
* Versuch: bei einer Oberkörpermasse von ca. 35 kg betrage die Abstützkraft ca. 240 daN und entspreche einer Beschleunigung von ca. 7 g

Version vom 7. Februar 2011, 23:48 Uhr

1982, p. 103 (#5) pp. 105

Zitat

Zeidler, F.: Die Wirksamkeit von Abstützkräften bei realen Frontalkollisionen. Der Verkehrsunfall 20 (1982) pp. 103 – 105 (#5).

Inhaltsangabe

Die Erwiderung auf den eher theoretisch gehaltenen Artikel von Wielke wird bereits aus der Überschrift des Artikels deutlich. Ergebnisse in Kurzform:

  • Bis Δv = 40 km/h sind Verletzungen des nicht angeschnallten Insassen nicht zwingend
  • Bei Δv = 40 km/h besteht aber auch das Risiko für den nicht angegurteten Insassen, tödliche Verletzungen zu erleiden
  • Verweist der Aussage Wielkes, bei Verletzungsfreiheit des Insassen könne die Δv nicht größer als 15 km/h gewesen sein, eine Absage
  • Abstützbare Verzögerung ca. a = 6 – 8 g
  • Versuch: bei einer Oberkörpermasse von ca. 35 kg betrage die Abstützkraft ca. 240 daN und entspreche einer Beschleunigung von ca. 7 g
  • Bereits der theoretische Ansatz Wielkes sei falsch, dass der Insasse die Kollisionsenergie (des Insassen) abstützen müsse
  • Ein erheblicher Anteil werde in Deformationsarbeit am Fahrzeug umgewandelt, bevor sich der Insasse abstützen müsse bzw. an der Kollision teilnehme

Weitere Beiträge zum Thema im VuF

Weitere Infos zum Thema