Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen beim Ortstermin und Ablehnungsgründe: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Colliseum
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
2010 p. 68 #02 pp. 72 &ndash; {{Vieweg|10869}}<br>
2010, p. 68 (#2)<br>


{{Intro|Ablehnungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit nehmen ständig zu, wie zahlreiche Gerichtsentscheidungen zeigen. Deshalb soll einmal grundsätzlich der Umgang mit heiklen Situationen in den verschiedenen Phasen der Gutachtertätigkeit anhand aktueller Rechtsprechung erörtert werden. Zunächst befasste sich der Autor, der als Richter am Landgericht Kiel häufig mit Rechtsfragen für Sachverständige zu tun hat, mit Aspekten der Auftragserteilung (VKU 12/2009 und 01/2010), hier mit dem Ortstermin. Weitere Themenfelder sind die Gutachtenerstattung und schließlich die Anhörung bei Gericht.}}
{{Intro|Ablehnungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit nehmen ständig zu, wie zahlreiche Gerichtsentscheidungen zeigen. Deshalb soll einmal grundsätzlich der Umgang mit heiklen Situationen in den verschiedenen Phasen der Gutachtertätigkeit anhand aktueller Rechtsprechung erörtert werden. Zunächst befasste sich der Autor, der als Richter am Landgericht Kiel häufig mit Rechtsfragen für Sachverständige zu tun hat, mit Aspekten der Auftragserteilung (VKU 12/2009 und 01/2010), hier mit dem Ortstermin. Weitere Themenfelder sind die Gutachtenerstattung und schließlich die Anhörung bei Gericht.}}


==Zitat==
==Zitat==
[[Lehmann, F.]]: Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht &ndash; Umgang mit heiklen Situationen beim Ortstermin und Ablehnungsgründe. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 48 (2010) pp. 68 &ndash; 72 (#2)
[[Lehmann, F.]]: Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht &ndash; Umgang mit heiklen Situationen beim Ortstermin und Ablehnungsgründe. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 48 (2010), pp. 68 &ndash; 72 (#2)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==


==Beiträge zum Thema in VuF==
==Beiträge zum Thema in VuF==
* 2009 #12 [[Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen bei Auftragserteilung und Ablehnungsgründe]]
* 2010 #3/4 [[Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen bei Ablehnung nach Gutachtenerstattung]]
* 2010 #5 [[Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen bei Gutachten und Ablehnungsgründe]]


==Weitere Infos zum Thema==
==Weitere Infos zum Thema==

Aktuelle Version vom 11. Dezember 2017, 16:10 Uhr

2010, p. 68 (#2)

Ablehnungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit nehmen ständig zu, wie zahlreiche Gerichtsentscheidungen zeigen. Deshalb soll einmal grundsätzlich der Umgang mit heiklen Situationen in den verschiedenen Phasen der Gutachtertätigkeit anhand aktueller Rechtsprechung erörtert werden. Zunächst befasste sich der Autor, der als Richter am Landgericht Kiel häufig mit Rechtsfragen für Sachverständige zu tun hat, mit Aspekten der Auftragserteilung (VKU 12/2009 und 01/2010), hier mit dem Ortstermin. Weitere Themenfelder sind die Gutachtenerstattung und schließlich die Anhörung bei Gericht.


Zitat

Lehmann, F.: Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen beim Ortstermin und Ablehnungsgründe. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 48 (2010), pp. 68 – 72 (#2)

Inhaltsangabe

Beiträge zum Thema in VuF


Weitere Infos zum Thema