Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen bei Auftragserteilung und Ablehnungsgründe: Unterschied zwischen den Versionen

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==Beiträge zum Thema in VuF==
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* 1970 #7 [[Zur Ablehnung eines SV wegen Befangenheit]]
* 2003 #10 [[Tätigkeit des Kfz-Sachverständigen für das Gericht und Kriterien der Befangenheit]]
* 2010 #2 [[Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen beim Ortstermin und Ablehnungsgründe]]
* 2010 #2 [[Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen beim Ortstermin und Ablehnungsgründe]]
* 2010 #3/4 [[Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen bei Ablehnung nach Gutachtenerstattung]]
* 2010 #3/4 [[Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen bei Ablehnung nach Gutachtenerstattung]]

Version vom 8. Januar 2018, 16:23 Uhr

2009, p. 401 (#12)
2010, p. 32 (#01)

Ablehnungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit nehmen ständig zu, wie zahlreiche Gerichtsentscheidungen zeigen. Deshalb soll in dieser und in folgenden VKU-Ausgaben einmal grundsätzlich der Umgang mit heiklen Situationen in den verschiedenen Phasen der Gutachtertätigkeit anhand aktueller Rechtsprechung erörtert werden. Zunächst befasst sich der Autor, der als Richter am Landgericht Kiel häufig mit Rechtsfragen für Sachverständige zu tun hat, mit Aspekten der Auftragserteilung. Weitere Themenfelder sind der Ortstermin, die Gutachtenerstattung und schließlich die Anhörung bei Gericht.


Zitat

Lehmann, F.: Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen bei Auftragserteilung und Ablehnungsgründe. Teil 1: Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 47 (2009), pp. 381 – 386 (#12), Teil 2: Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 48 (2010), pp. 32 – 36 (#1)

Inhaltsangabe

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