Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen bei Ablehnung nach Gutachtenerstattung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Intro|Ablehnungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit nehmen ständig zu, wie zahlreiche Gerichtsentscheidungen zeigen. Deshalb soll einmal grundsätzlich der Umgang mit heiklen Situationen in den verschiedenen Phasen der Gutachtertätigkeit anhand aktueller Rechtsprechung erörtert werden. Zunächst befasste sich der Autor, der als Richter am Landgericht Kiel häufig mit Rechtsfragen für Sachverständige zu tun hat, mit Aspekten der Auftragserteilung und dem Ortstermin (VKU 12/2009 bis 02/2010), hier mit der Gutachtenerstattung. Zuletzt folgt schließlich die Anhörung bei Gericht.}}
{{Intro|Ablehnungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit nehmen ständig zu, wie zahlreiche Gerichtsentscheidungen zeigen. Deshalb soll einmal grundsätzlich der Umgang mit heiklen Situationen in den verschiedenen Phasen der Gutachtertätigkeit anhand aktueller Rechtsprechung erörtert werden. Zunächst befasste sich der Autor, der als Richter am Landgericht Kiel häufig mit Rechtsfragen für Sachverständige zu tun hat, mit Aspekten der Auftragserteilung und dem Ortstermin (VKU 12/2009 bis 02/2010), hier mit der Gutachtenerstattung. Zuletzt folgt schließlich die Anhörung bei Gericht.}}


==Zitat==
==Zitat==
[[Lehmann, F.]]: Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen bei Ablehnung nach Gutachtenerstattung. Teil 1: Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 48 (2010) pp. 105 &ndash; 108 (#3) Teil 2: Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 48 (2010) pp. 141 &ndash; 144 (#4)
[[Lehmann, F.]]: Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen bei Ablehnung nach Gutachtenerstattung. Teil 1: Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 48 (2010), pp. 105 &ndash; 108 (#3) Teil 2: Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 48 (2010), pp. 141 &ndash; 144 (#4)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==


==Beiträge zum Thema in VuF==
==Beiträge zum Thema in VuF==
* 2009 #12 [[Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen bei Auftragserteilung und Ablehnungsgründe]]
* 2010 #2 [[Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen beim Ortstermin und Ablehnungsgründe]]
* 2010 #5 [[Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen bei Gutachten und Ablehnungsgründe]]


==Weitere Infos zum Thema==
==Weitere Infos zum Thema==

Aktuelle Version vom 11. Dezember 2017, 16:13 Uhr

2010, p. 105 (#3)
2010, p. 141 (#4)

Ablehnungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit nehmen ständig zu, wie zahlreiche Gerichtsentscheidungen zeigen. Deshalb soll einmal grundsätzlich der Umgang mit heiklen Situationen in den verschiedenen Phasen der Gutachtertätigkeit anhand aktueller Rechtsprechung erörtert werden. Zunächst befasste sich der Autor, der als Richter am Landgericht Kiel häufig mit Rechtsfragen für Sachverständige zu tun hat, mit Aspekten der Auftragserteilung und dem Ortstermin (VKU 12/2009 bis 02/2010), hier mit der Gutachtenerstattung. Zuletzt folgt schließlich die Anhörung bei Gericht.


Zitat

Lehmann, F.: Die Befangenheit des Gerichtssachverständigen aus richterlicher Sicht – Umgang mit heiklen Situationen bei Ablehnung nach Gutachtenerstattung. Teil 1: Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 48 (2010), pp. 105 – 108 (#3) Teil 2: Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 48 (2010), pp. 141 – 144 (#4)

Inhaltsangabe

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