Die Bedeutung des § 3 UWG für Kraftfahrzeugsachverständige: Unterschied zwischen den Versionen

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* 1985 #7/8 [[BGH grenzt Tätigkeitsfelder der Handwerkskammer-Sachverständigen ein]]


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Aktuelle Version vom 9. Mai 2017, 22:12 Uhr

1985, p. 144 (#5)

Zitat

Jessnitzer, K.: Die Bedeutung des § 3 UWG für Kraftfahrzeugsachverständige. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 23 (1985), p. 144 (#5)

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