Der Einsatz von Digitalkameras in der Beweissicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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1998, pp. 238 – 243 (#9)
 
{{Intro|Das Angebot digitaler Kameras wird ständig größer. Auch eine Kommunikationsplattform zur Übertragung von Schadengutachten mit digitalen Bildern von den Sachverständigen zu den Auftraggebern wird eingerichtet. Bevor der Sachverständige digitale Bilder in der Beweissicherung einsetzt, muß er aber wichtige Randbedingungen abklären und entsprechende Maßnahmen einleiten. Bei einem unbedachten Einsatz könnte dem Sachverständigen sogar Schaden entstehen.}}
 
==Zitat==  
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[[Wietschorke, St.]] Der Einsatz von Digitalkameras in der Beweissicherung
[[Wietschorke, St.]]: Der Einsatz von Digitalkameras in der Beweissicherung. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 36 (1998), pp. 238 – 243 (#9)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==


==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==  
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* 2002 #11 [[Digitale Fotos in Gutachten – entsprechen sie den anerkannten Regeln der Technik?]]


==Weitere Infos zum Thema==
==Weitere Infos zum Thema==


[[Kategorie:Fotografie]]
[[Kategorie:Fotografie]]

Aktuelle Version vom 13. Februar 2018, 14:54 Uhr

1998, pp. 238 – 243 (#9)

Das Angebot digitaler Kameras wird ständig größer. Auch eine Kommunikationsplattform zur Übertragung von Schadengutachten mit digitalen Bildern von den Sachverständigen zu den Auftraggebern wird eingerichtet. Bevor der Sachverständige digitale Bilder in der Beweissicherung einsetzt, muß er aber wichtige Randbedingungen abklären und entsprechende Maßnahmen einleiten. Bei einem unbedachten Einsatz könnte dem Sachverständigen sogar Schaden entstehen.


Zitat

Wietschorke, St.: Der Einsatz von Digitalkameras in der Beweissicherung. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 36 (1998), pp. 238 – 243 (#9)

Inhaltsangabe

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