Der Überholvorgang: Unterschied zwischen den Versionen
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- konst. Beschleunigung des Überholers, gleiche Ausgangsgeschwindigkeit beider Fahrzeuge | |||
- konst. Beschleunigung des Überholers bis zu einer bestimmten Endgeschwindigkeit, gleiche Ausgangsgeschwindigkeit beider Fahrzeuge | |||
- konst. Beschleunigung des Überholers aus einem Geschwindigkeitsüberschuss heraus | |||
Ferner wird in diesem Artikel auf die erforderliche Fahrbahnbreite eingegangen. Die benötigte Breite der Fahrbahn während des Überholvorganges wird hier mit | |||
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Der in dieser Formel in Ansatz gebrachte Bewegungsspielraum „0,044v“, wurde den Richtlinien des Straßenbaus (RAS-Q) zur Festlegung der erforderlicher Fahrstreifenbreite entnommen. Für einen Pkw ergibt sich damit bei 100 km/h ein Fahrraum von mind. 3 m. Zuzüglich eines Mindestabstandes von 1,2 m (0,6 m zwischen den Fahrzeugen und jeweils 0,3 m zu den Fahrbahnrändern) berechnet sich damit die erforderliche Fahrbahnbreite auf 7,2 m. | |||
Dies erscheint jedoch sehr praxisfremd, bedenkt man, dass sich zwei Pkw während des Überholvorganges ca. 2 bis 4 s nebeneinander befinden. Zumindest vom Überholer kann ausgegangen werden, dass dieser während dieser Zeit mit erhöhter Aufmerksamkeit fährt. | |||
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Version vom 13. Juli 2008, 18:40 Uhr
1993, p. 313 (#11)
Zitat
Burckhardt, M. Der Überholvorgang
Inhaltsangabe
Durch den Autor wird in diesem Artikel der Überholvorgang erläutert. Hierbei werden unterschiedliche Ausgangssituationen betrachtet. Überholvorgang mit:
- konst. Geschwindigkeiten beider Fahrzeuge
- konst. Beschleunigung des Überholers, gleiche Ausgangsgeschwindigkeit beider Fahrzeuge
- konst. Beschleunigung des Überholers bis zu einer bestimmten Endgeschwindigkeit, gleiche Ausgangsgeschwindigkeit beider Fahrzeuge
- konst. Beschleunigung des Überholers aus einem Geschwindigkeitsüberschuss heraus
Ferner wird in diesem Artikel auf die erforderliche Fahrbahnbreite eingegangen. Die benötigte Breite der Fahrbahn während des Überholvorganges wird hier mit
[math]\displaystyle{ b_{St,g}=b_{Fzg1}+b_{Fzg2}+0,044(v_{1}+v_{2})+Sicherheitsabstand }[/math]
angegeben.
Der in dieser Formel in Ansatz gebrachte Bewegungsspielraum „0,044v“, wurde den Richtlinien des Straßenbaus (RAS-Q) zur Festlegung der erforderlicher Fahrstreifenbreite entnommen. Für einen Pkw ergibt sich damit bei 100 km/h ein Fahrraum von mind. 3 m. Zuzüglich eines Mindestabstandes von 1,2 m (0,6 m zwischen den Fahrzeugen und jeweils 0,3 m zu den Fahrbahnrändern) berechnet sich damit die erforderliche Fahrbahnbreite auf 7,2 m. Dies erscheint jedoch sehr praxisfremd, bedenkt man, dass sich zwei Pkw während des Überholvorganges ca. 2 bis 4 s nebeneinander befinden. Zumindest vom Überholer kann ausgegangen werden, dass dieser während dieser Zeit mit erhöhter Aufmerksamkeit fährt.
Weitere Beiträge zum Thema im VuF
- 1968, #1 Der Überholvorgang im Straßenverkehr
- 1982, #5 Geschwindigkeiten bei kreisförmiger Kurvenfahrt – Stabilitäts- und Sicherheitsgrenze
- 1994, #10 Der Überholvorgang - Teil II