Das aufwandsabhängige Sachverständigenhonorar bei Gutachten zu Kfz-Schäden: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Intro|Kfz-Sachverständige wirken in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten mit, um Beweisfragen zu klären. Fahrzeugbewertungen, Untersuchungen technischer Mängel, Plausibilitätsuntersuchungen, Unfalloder Laboranalysen kosten Geld. Eine aufwandsabhängige Vergütung von Kfz-Sachverständigen, insbesondere bei außergerichtlichen Verfahren und Schadengutachten mithilfe von EDV-Kalkulationsprogrammen, stellt dieser Beitrag der Sachverständigenorganisation Dekra vor.}}<br>
 
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[[Dröfke, I.]],[[Zeisberger, H.]] Das aufwandsabhängige Sachverständigenhonorar bei Gutachten zu Kfz-Schäden  
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Version vom 21. April 2011, 17:20 Uhr

2007, p. 70 (#3) Download bei Vieweg

Kfz-Sachverständige wirken in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten mit, um Beweisfragen zu klären. Fahrzeugbewertungen, Untersuchungen technischer Mängel, Plausibilitätsuntersuchungen, Unfalloder Laboranalysen kosten Geld. Eine aufwandsabhängige Vergütung von Kfz-Sachverständigen, insbesondere bei außergerichtlichen Verfahren und Schadengutachten mithilfe von EDV-Kalkulationsprogrammen, stellt dieser Beitrag der Sachverständigenorganisation Dekra vor.

Zitat

Dröfke, I.,Zeisberger, H. Das aufwandsabhängige Sachverständigenhonorar bei Gutachten zu Kfz-Schäden

Inhaltsangabe

Die Autoren beschreiben die Entstehung der Honorarfindung zu Kfz-Schadengutachten und erklären anhand einiger Gerichtsurteile, dass sich eine Tendenz hin zum Stundenhonorar bildet. Damit sei eine höhere Nachvollziehbarkeit zum Aufwand und mehr Gerechtigkeit wegen des bekannten Gefälles zum Werkstattstundensatz gegenüber der Pauschalberechnung anhand der Schadenhöhe gegeben. In konkreten Berechnungsbeispielen wird eine Kostenersparnis aufgezeigt, die sich für den Auftraggeber herausstellt.
Die DEKRA wendet die Berechnung nach Stundenhonorar bei Schadengutachten bereits seit April 2005 an und hat damit gute Erfahrungen gesammelt.

Die gegenteilige Auffassung der Honorarbemessung wird hier vertreten.

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