Crashreparaturtests im Vergleich: Reparaturaufwand nach Frontaufprall rechts und links: Unterschied zwischen den Versionen

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2004, p. 137 (#6)  
2004, pp. 137 – 139 (#6)
 
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[[Kublitzki, J.]]; [[Deutscher, C.]]; [[Anselm, D.]]: Crashreparaturtests im Vergleich: Reparaturaufwand nach Frontalcrash rechts. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 42 (2004), pp. 137 - 139 (# 6)
[[Kubitzki, J.]]; [[Deutscher, C.]]; [[Anselm, D.]]: Crashreparaturtests im Vergleich: Reparaturaufwand nach Frontalcrash rechts. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 42 (2004), pp. 137 - 139 (# 6)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==

Version vom 21. Februar 2016, 13:04 Uhr

2004, pp. 137 – 139 (#6)

Zitat

Kubitzki, J.; Deutscher, C.; Anselm, D.: Crashreparaturtests im Vergleich: Reparaturaufwand nach Frontalcrash rechts. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 42 (2004), pp. 137 - 139 (# 6)

Inhaltsangabe

Der übliche AZT-Frontalaufprall (15 km/h mit 40% Überdeckung) erfolgt fahrerseitig, wie fast alle einseitigen Crashversuche. Grundlage dieser Festlegung ist die Erfahrung, dass die Fahrerseite häufiger von Unfällen betroffen ist als die Beifahrerseite.

Für die Veröffentlichung wurde der übliche Test (mit einem VW Passat 3BG) auf Fahr- und Beifahrerseite durchgeführt und die Reparaturkosten verglichen. Das Ergebnis ist, dass die Reparaturkosten für den Crash auf der Beifahrerseite etwa um ein Drittel höher liegen, weil auf der Beifahrerseite mehr Aggregate montiert sind, was höhere Ersatzteil- und Arbeitskosten bedeutet.

In die Definition des Reparaturtests wurde deshalb folgender Passus aufgenommen:
"Das Prüfinstitut kann entscheiden, den Aufprall auf der anderen Seite durchzuführen, wenn dies zweckdienlich ist."

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