Colliseum:Urheberrechte

Aus Colliseum
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Colliseum baut eine freie Fachenzyklopädie auf, die jedermann kopieren und verteilen darf. Deshalb ist ein korrekter Umgang mit dem Urheberrecht wichtig, damit es nicht zu einer Urheberrechtsverletzung (URV) kommt. Da Colliseum im Grunde wie die wikipedia nur in einem etwas kleineren Maßstab funktioniert, gelten hier die gleichen Regeln.

Diese Seite erklärt, was Sie beachten sollten, wenn Sie fremdes Material in Colliseum-Artikeln verwenden wollen, und wie Sie die Bestimmungen der Lizenz innerhalb des Colliseum einhalten, zum Beispiel beim Kopieren von Artikelteilen auf andere Seiten.

Zentrale Hinweise:

Alle Beiträge zum Colliseum fallen unter die Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (CC-BY-SA) und die GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU-FDL, GFDL). Sie versichern bei jedem Bearbeitungsvorgang, dass Sie den Text selbst verfasst haben, dass er gemeinfrei ist oder dass der Rechtsinhaber der Lizenzierung unter der CC-BY-SA und der GNU-FDL zugestimmt hat. Bitte geben Sie in der Zusammenfassung oder im Artikel Ihre Quellen an und weisen ggf. auf der jeweiligen Diskussionsseite darauf hin, wenn dieser Text bereits anderswo veröffentlicht wurde. Falls Sie nicht möchten, dass Ihr Text verändert und verbreitet wird, dann speichern Sie ihn nicht.
Beachten Sie auch, dass Ihre IP-Adresse bzw. Ihr Benutzername in der Versionsgeschichte öffentlich mitprotokolliert wird (siehe auch Datenschutz-Policy).

Urheberrecht beim Schreiben und Erweitern von Artikeln

Abschreiben und Kopieren ist einfach, aber fremde Texte und Bilder sind in der Regel durch die Urheberrechte des fremden Autors geschützt. Deshalb gilt als Grundregel im Colliseum:

Verwende niemals urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung der Rechteinhaber! Dies schadet dem Colliseum!

In diesen Fällen dürfen Sie fremdes Text- und Bildmaterial verwenden:

  • Der Autor hat das Material ausdrücklich als Public Domain bzw. gemeinfrei zur Nutzung freigegeben. Das kann nur der Urheber selbst, nicht etwa ein Dritter, der die Erlaubnis zur Veröffentlichung (Verwertungsrechte) hat. Befugt zur Freigabe ist aber auch der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte, wenn dies nachgewiesen wird (zum Beispiel der Arbeitgeber bei angestellten Fotografen).
  • Der Autor stellt sein Material ausdrücklich unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation – und damit zur Verwendung in Colliseum – zur Verfügung.
  • Texte und Lichtbildwerke (§ 2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; § 2 URhG [A]), deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§ 64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; § 60 UrhG [A]). Hierzu gibt es die FAQ zu Bildrechten.
  • Bilder, Musik und Töne unter einer Creative-Commons-Lizenz, die gewerbliche Nutzung und Bearbeitung einschließt, werden auch akzeptiert. Wenn die Lizenz die Nennung der Autoren vorschreibt, müssen diese auf der Bildbeschreibungsseite genannt werden. Texte unter Creative Commons dürfen ausdrücklich nicht verwendet werden.

In allen Fällen muss die Quelle bzw. die Zustimmung des Rechteinhabers an einen Kontakt im Impressum weitergeleitet werden, falls sie nicht öffentlich im Internet einsehbar ist. Zusätzlich kann sie zur Vermeidung von Missverständnissen auf der Diskussionsseite des Artikels bzw. der Bild- oder Tondatei angegeben werden. Sonst müssen wir davon ausgehen, dass der Artikel oder das Bild eine Urheberrechtsverletzung darstellt und ihn löschen.

Eine Genehmigung des Rechteinhabers zur „Nutzung im Colliseum“ oder ähnlich reicht nicht aus. Jede Veröffentlichung ist automatisch mit einer Lizenzierung unter CC-BY-SA und GFDL verbunden. Es ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Urheber dazu kein Einverständnis erteilt hat. Sind Sie nicht der Urheber des eingestellten Werkes oder Textes, müssen Sie beim Urheber eine Genehmigung zur Veröffentlichung unter CC-BY-SA und GFDL einholen. Unter Textvorlagen finden sich hierfür Formbriefe. Auch die Antworten hierauf müssen an den Kontakt im Impressum weitergeleitet werden.

Eine Übernahme von Bildern verlangt die explizite Nennung der Quelle und des Autors sowie der Lizenz. Dazu eignet sich die Bildbeschreibungsseite. Ausreichend ist wohl das Setzen eines Links auf die Bildquelle und gegebenenfalls auf die Homepage bzw. Benutzerseite des Autors/Urhebers.

Ein Fair Use von Bildern gibt es nur nach US-amerikanischem Recht. Im deutschen Recht kommt das Zitatrecht in Betracht, aber auch dafür gilt nichts anderes. Siehe Näheres unter Bildrechte.

Fakten können natürlich übernommen werden, Näheres unter Textplagiat.

Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen, Arbeitskopien

Nach der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, der alle Artikel unterliegen, muss die Information über die Originalautoren stets erhalten bleiben. Diese speichert die MediaWiki-Software in der Versionsgeschichte. Ein einfaches Cut&Paste von Text in andere Artikel ohne Hinweis auf die Autoren ist nicht gestattet.

  • Artikel verschieben: Benutzen Sie dazu immer die Funktion Verschieben oder bitte einen erfahreneren Benutzer darum, der dazu berechtigt ist.
  • Artikel zusammenführen: siehe dazu Hilfe:Artikel zusammenführen.
  • Artikelteile kopieren, Artikel aufteilen: siehe dazu Hilfe:Artikelinhalte auslagern.
  • Arbeitskopien: Beachten Sie, dass Arbeitskopien von Artikeln und Artikelteilen auch der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation unterliegen. Wenn Sie eine Arbeitskopie eines Artikels (zum Beispiel in Ihrem Benutzernamensraum) anlegen, verwenden Sie bitte die Vorlage:Temporärkopie. Soweit das Original wegen seiner Qualität gelöscht worden ist, wäre eine Copy-Paste-Kopie der gelöschten Seite, unter anderem wegen der bei diesem Vorgang verloren gegangenen Versionsgeschichte, eine Urheberrechtsverletzung.

Sind diese Bedingungen verletzt worden (zum Beispiel durch Kopieren größerer Textabschnitte zwischen Artikeln ohne Einhaltung der Regeln) so können die betroffenen Seiten gemeldet werden, um den Schaden möglichst frühzeitig zu beheben. Je länger man die Urheberrechtsverletzung stehen lässt, desto mehr nachfolgende Änderungen müssen eventuell gelöscht werden.
Hinweis nur für Admins: Das Zusammenführen der Versionsgeschichte sollte nicht benutzt werden, um zwei Artikel zu vereinigen. Siehe Hilfe:Artikel zusammenführen für eine bessere Möglichkeit.

Hinweis an Rechteinhaber

Colliseum weist ihre Autoren auf allen Eingabeseiten darauf hin, kein Material zu verwenden, das Urheberrechten Dritter unterliegt, und versucht, im Rahmen des Möglichen Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren. Es kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass urheberrechtlich geschütztes Material nicht sofort als solches erkannt wird. Wenn uns eine Urheberrechtsverletzung angezeigt wird, nehmen wir selbstverständlich solches Material umgehend vom Server.

Sollten Sie der Rechteinhaber von Texten sein, die ohne ihre Genehmigung hierher kopiert wurden, wenden Sie sich bitte per Mail an einen Kontakt im Impressum. Damit wir dem Fall nachgehen können, sollte Ihre Mail den betroffenen Text in Wikipedia genau bezeichnen (URLs angeben) und auch Ihre Publikation oder Website nennen, aus der der Text stammt.

Beachten Sie in dem Zusammenhang auch die Besonderheit im Colliseum hinsichtlich der Nutzung von Intros (abstract oder summary) der Fachzeitschrift VKU. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Urheberrechtsverletzungen (URV)

Alle Texte, die in Colliseum eingestellt werden, müssen unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 stehen oder gemeinfrei sein. Bilder und andere Mediendateien müssen nach einem derzeit gültigen Meinungsbild zwingend entweder unter zumindest einer Freien Lizenz stehen (eine Liste der wichtigsten ist unter Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder zu finden) oder gemeinfrei sein.

Ist das nicht der Fall, spricht man von einer Urheberrechtsverletzung (obwohl bei Bildern oft nur das derzeit gültige Meinungsbild verletzt wird oder eine exakte Rechteklärung nicht möglich ist und die Illustration nach dem Zitatrecht möglicherweise erlaubt wäre).

Artikel, bei denen ein konkreter Grund vorliegt, eine Urheberrechtsverletzung zu vermuten, sollten zudem in der Kategorie Löschkandidat eingetragen werden.

Für Informationen zu Werkzeugen zum Aufspüren von Urheberrechtsverletzungen siehe: Helferlein #Urheberrechtsverletzungen (URV).

Wie vorzugehen ist, wenn in einen bereits bestehenden urheberrechtlich einwandfreien Artikel urheberrechtsverletzende Passagen eingefügt werden, ist unter Hilfe:Versionslöschung beschrieben.

Siehe auch