Bremsscheibenbruch als Unfallursache oder Unfallfolge?

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2010 p. 28 (#1) pp. 31 – Download bei Vieweg

Unfallursache oder Unfallfolge ist bei festgestellten technischen Mängeln an Fahrzeugen häufig die Fragestellung. Iim vorliegenden Fall kommt hinzu, dass das Fahrzeug einerseits noch nicht sehr alt war und andererseits kurz vor dem Unfall eine Hauptuntersuchung durchgeführt und eine neue Plakette erteilt wurde. So sollte noch beurteilt werden, ob der Mangel bei der Hauptuntersuchung hätte erkannt werden müssen.


Zitat

Himbert, G.; Wellner, W.: Bremsscheibenbruch als Unfallursache oder Unfallfolge? Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 49 (2010) pp. 28 – 31 (#1).

Inhaltsangabe

Untersuchung einer gebrochenen Bremsscheibe nach einem Rollover. Die Bremsscheibe am linken Hinterrad eines Peugeot 206 wies einen Mikroriss auf, der sich beim Bremsen unmittelbar vor dem Unfallgeschenen zum Bruch der Bremsscheibe ausweitete und das linke Hinterrad blockierte. Hierdruch kam das Fahrzeug von der Fahrbahn (hier: Feldweg) ab und überschlug sich. Die Autoren stellten abschließend fest, dass der Riß im Rahmen einer kurz vor dem Unfall durchgeführten Hauptuntersuchung bei der Sicht- und Funktionsprüfung nicht zwingend erkennbar gewesen sei. Für das Feststellen des Bremsscheibenanrisses hätte erst das betreffende Rad demontiert werden müssen. Da dieses Vorgehen bei einer Hauptuntersuchung weder vorgeschrieben noch in der Praxis praktikabel ist, erteilten die Autoren dem bei der Hauptuntersuchung tätigen Sachverständigen die Absolution (für diesen Mangel).

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