Brückenwaage: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine in der Fahrbahnoberfläche befindlich Fläche (Brücke), auf der das Fahrzeug statisch gemessen wird. Für achsweise Ermittlung der Gewichte muss die Waage für achsweise Verwägung zugelassen und geeicht sein. Hierfür sind vor und nach der Brücke lange ''Beruhigungsflächen'' erforderlich, die einen ebenen Zustand des Fahrzeugs bei der Wiegung gewährleisten. Bei dieser Wiegung ist besonders darauf zu achten, dass weder Gang noch Bremse am Fahrzeug eingelegt sind.
Eine in der Fahrbahnoberfläche befindlich Fläche (Brücke), auf der das Fahrzeug statisch gemessen wird. Für achsweise Ermittlung der Gewichte muss die Waage für achsweise Verwägung zugelassen und geeicht sein. Hierfür sind vor und nach der Brücke lange ''Beruhigungsflächen'' erforderlich, die einen ebenen Zustand des Fahrzeugs bei der Wiegung gewährleisten. Bei dieser Wiegung ist besonders darauf zu achten, dass weder Gang noch Bremse am Fahrzeug eingelegt sind.


==Weitere Infos zum Thema==
==Siehe auch==
 
* [[Radlastwaage]]


[[Kategorie: Verkehrsmesstechnik]]
[[Kategorie: Verkehrsmesstechnik]]
[[Kategorie: Wiegen]]
[[Kategorie: Wiegen]]

Aktuelle Version vom 22. Februar 2016, 17:34 Uhr

Brückenwaage

Eine in der Fahrbahnoberfläche befindlich Fläche (Brücke), auf der das Fahrzeug statisch gemessen wird. Für achsweise Ermittlung der Gewichte muss die Waage für achsweise Verwägung zugelassen und geeicht sein. Hierfür sind vor und nach der Brücke lange Beruhigungsflächen erforderlich, die einen ebenen Zustand des Fahrzeugs bei der Wiegung gewährleisten. Bei dieser Wiegung ist besonders darauf zu achten, dass weder Gang noch Bremse am Fahrzeug eingelegt sind.

Siehe auch