Bewertung von Behördenfahrzeugen: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Intro|Für die Bewertung von Behördenfahrzeugen können nur die gleichen Grundsätze und Bewertungsmethoden wie für Fahrzeuge des privaten oder gewerblichen Bereichs gelten. Aufgrund zum Teil erheblich abweichender Fahrzeugbetriebsdauer, Laufleistung, Ausstattung und Betriebs- und Einsatzart, sind jedoch bei der individuellen Bewertung eines Behördenfahrzeuges besondere Faktoren zu berücksichtigen.}} | |||
==Zitat== | ==Zitat== |
Aktuelle Version vom 20. September 2017, 10:11 Uhr
1995, pp. 19 – 22 (#1)
1995, pp. 32 – 36 (#2)
Für die Bewertung von Behördenfahrzeugen können nur die gleichen Grundsätze und Bewertungsmethoden wie für Fahrzeuge des privaten oder gewerblichen Bereichs gelten. Aufgrund zum Teil erheblich abweichender Fahrzeugbetriebsdauer, Laufleistung, Ausstattung und Betriebs- und Einsatzart, sind jedoch bei der individuellen Bewertung eines Behördenfahrzeuges besondere Faktoren zu berücksichtigen.
Zitat
Weimann, D.: Bewertung von Behördenfahrzeugen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 33 (1995), pp. 19 – 22 (#1) & pp. 32 – 36 (#2)