Begriffsdefinitionen - Abgrenzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Intro|Seit In-Kraft-Treten der Schuldrechtsreform am 01. Januar 2002 liegt nach anfänglicher Durststrecke inzwischen eine Fülle von Urteilen zum neuen Recht vor. Darunter sind erfreulich klarstellende Entscheidungen, die intensive Diskussionen beenden konnten. So wurde z. B. die Frage nach der Geltung der Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagenkauf für den Verbraucher positiv geklärt. Auch dem Versuch mancher Händler, die Sachmängelhaftung durch Verwendung des Begriffes "Bastlerfahrzeug" zu beschränken, wurde inzwischen gerichtlich ein Riegel vorgeschoben.Welche Offenbarungspflichten obliegen dem Verkäufer im Hinblick auf Unfallschäden? Auch das soll dargestellt werden.Trotz erster Entscheidungen zur "Unternehmereigenschaft" liegt hier noch keine abschließende Lösung vor. Es bleibt daher eine höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten.}}
{{Intro|Seit In-Kraft-Treten der Schuldrechtsreform am 01. Januar 2002 liegt nach anfänglicher Durststrecke inzwischen eine Fülle von Urteilen zum neuen Recht vor. Darunter sind erfreulich klarstellende Entscheidungen, die intensive Diskussionen beenden konnten. So wurde z. B. die Frage nach der Geltung der Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagenkauf für den Verbraucher positiv geklärt. Auch dem Versuch mancher Händler, die Sachmängelhaftung durch Verwendung des Begriffes "Bastlerfahrzeug" zu beschränken, wurde inzwischen gerichtlich ein Riegel vorgeschoben. Welche Offenbarungspflichten obliegen dem Verkäufer im Hinblick auf Unfallschäden? Auch das soll dargestellt werden.Trotz erster Entscheidungen zur "Unternehmereigenschaft" liegt hier noch keine abschließende Lösung vor. Es bleibt daher eine höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten.}}


==Zitat==  
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[[Sabielny, S.]], [[Schattenkirchner, S.]], [[Stroech, K.]] Begriffsdefinitionen - Abgrenzungen
[[Sabielny, S.]]; [[Schattenkirchner, S.]]; [[Stroech, K.]]: Begriffsdefinitionen - Abgrenzungen: Unfallfreiheit - Bagatellschaden - Offenbarungspflicht Gebrauchsspuren - Gebrauchsschäden - Vorschäden Sachmängelhaftung - Ersatzteillebensdauer. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 43 (2005), pp. 141 &ndash; 144 (#6)


==Inhaltsangabe==
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*Ersatzteillebensdauer
*Ersatzteillebensdauer


==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==  
==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==
* 2002 #6 [[Schuldrechtsreform: Muss »neu« jetzt neu definiert werden?]]


==Weitere Infos zum Thema==
==Weitere Infos zum Thema==

Aktuelle Version vom 18. März 2018, 17:31 Uhr

2005, pp. 141 – 144 (#6)

Seit In-Kraft-Treten der Schuldrechtsreform am 01. Januar 2002 liegt nach anfänglicher Durststrecke inzwischen eine Fülle von Urteilen zum neuen Recht vor. Darunter sind erfreulich klarstellende Entscheidungen, die intensive Diskussionen beenden konnten. So wurde z. B. die Frage nach der Geltung der Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagenkauf für den Verbraucher positiv geklärt. Auch dem Versuch mancher Händler, die Sachmängelhaftung durch Verwendung des Begriffes "Bastlerfahrzeug" zu beschränken, wurde inzwischen gerichtlich ein Riegel vorgeschoben. Welche Offenbarungspflichten obliegen dem Verkäufer im Hinblick auf Unfallschäden? Auch das soll dargestellt werden.Trotz erster Entscheidungen zur "Unternehmereigenschaft" liegt hier noch keine abschließende Lösung vor. Es bleibt daher eine höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten.


Zitat

Sabielny, S.; Schattenkirchner, S.; Stroech, K.: Begriffsdefinitionen - Abgrenzungen: Unfallfreiheit - Bagatellschaden - Offenbarungspflicht Gebrauchsspuren - Gebrauchsschäden - Vorschäden Sachmängelhaftung - Ersatzteillebensdauer. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 43 (2005), pp. 141 – 144 (#6)

Inhaltsangabe

Im Artikel der drei beim ADAC in der juristischen Zentrale tätigen Verfasserinnen geht es um Rechtsfragen hinsichtlich folgender Aspekte:

  • Unfallfreiheit
  • Bagatellschaden
  • Offenbarungspflicht
  • Gebrauchsspuren
  • Gebrauchsschäden
  • Vorschäden
  • Sachmängelhaftung
  • Ersatzteillebensdauer

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