BFH hat entschieden: Übergangs-Ingenieur kann Freiberufler sein: Unterschied zwischen den Versionen

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1989, p. 168 (#6)  
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==Zitat==  
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[[Hörl, H.]] BFH hat entschieden: Übergangs-Ingenieur kann Freiberufler sein
[[Hörl, H.]]: BFH hat entschieden: Übergangs-Ingenieur kann Freiberufler sein. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 27 (1989), p. 168 (#6)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==


==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==  
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* 1989 #4 [[Zur Gewerbesteuer - BFH legt restriktiv aus]]


==Weitere Infos zum Thema==
==Weitere Infos zum Thema==


[[Kategorie:Juristik]]
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Aktuelle Version vom 21. Juli 2017, 15:03 Uhr

1989, p. 168 (#6)

Zitat

Hörl, H.: BFH hat entschieden: Übergangs-Ingenieur kann Freiberufler sein. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 27 (1989), p. 168 (#6)

Inhaltsangabe

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