Auswirkungen des neuen Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) auf die Tätigkeit des Kfz-Sachverständigen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==
Wo ist für den Sachverständigen die Grenze zwischen Dienstleistung und nicht erlaubter Rechtsberatung zu ziehen? Bringt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz eine Öffnung des Rechtsberatungsmarktes und wenn ja, welche? Der Rechtsanwalt Professor Roeßner erläutert die neue Rechtslage mit Blick auf die speziellen Belange der Kfz-Sachverständigen. Teil 1 erschien in VKU 10/09.


==Beiträge zum Thema im VuF==
==Beiträge zum Thema im VuF==

Version vom 13. November 2009, 00:43 Uhr

2009 p. 327 (#10) pp. 332 – Download bei Vieweg
2009 p. 357 (#11) pp. 361 – Download bei Vieweg

Zitat

Roeßner, W.: Auswirkungen des neuen Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) auf die Tätigkeit des Kfz-Sachverständigen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 49 (2009) pp. 327 – 332 (#10) und pp. 357 – 361 (#11)

Inhaltsangabe

Wo ist für den Sachverständigen die Grenze zwischen Dienstleistung und nicht erlaubter Rechtsberatung zu ziehen? Bringt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz eine Öffnung des Rechtsberatungsmarktes und wenn ja, welche? Der Rechtsanwalt Professor Roeßner erläutert die neue Rechtslage mit Blick auf die speziellen Belange der Kfz-Sachverständigen. Teil 1 erschien in VKU 10/09.

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