Aufzeichnung von Einsatzsignalen: Unterschied zwischen den Versionen
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Sondersignale wie Blaulicht und Martinshorn werden bei vorhandenem EG-Kontrollgerät oder Fahrtschreiber aufgezeichnet. Der vergrößerte Diagrammscheibenausschnitt zeigt eine anonymisierte Auswertung (hier eines Krankenfahrzeugs), auf der ersichtlich ist, dass | Sondersignale wie Blaulicht und Martinshorn werden bei vorhandenem EG-Kontrollgerät oder Fahrtschreiber aufgezeichnet. Der vergrößerte Diagrammscheibenausschnitt zeigt eine anonymisierte Auswertung (hier eines Krankenfahrzeugs), auf der ersichtlich ist, dass |
Version vom 14. April 2009, 14:42 Uhr
2009
Zitat
Hege, M.: Aufzeichnung von Einsatzsignalen bei Einsatzfahrzeugen der Polizei. Colliseum 2009.
Der Ausrüstungsstand der Fahrzeuge soll am besten in Abhängigkeit vom Bundesland gelistet werden. Eine Umfrage unter Kollegen, Befragung der Polizei und schriftlicher Anfrage bei entsprechenden Ministerien führte zu folgenden Ergebnissen:
Bei Pkws der Polizei
Bayern
- eMail-Anfrage beim bayerischen Staatsministerium des Inneren läuft noch ...
Berlin
Hamburg
Hessen
NRW
Rheinland-Pfalz
... etc.
Bei Fahrzeugen mit analogem Fahrtrschreiber (Diagrammscheibe)
Sondersignale wie Blaulicht und Martinshorn werden bei vorhandenem EG-Kontrollgerät oder Fahrtschreiber aufgezeichnet. Der vergrößerte Diagrammscheibenausschnitt zeigt eine anonymisierte Auswertung (hier eines Krankenfahrzeugs), auf der ersichtlich ist, dass
- Blaulicht mit niedrigerem Balken und
- Blauchlicht samt Martinshorn mit höherem Balken
aufgezeichnet wird. Damit kann objektiv unterschieden werden, wann das Sonderfahrzeug mit oder wann es ohne Sondersignale gefahren ist.
Bei Fahrzeugen mit digitalem Fahrtschreiber
Beim Siemens DTCO 1381 sind 2 zusätzliche Eingänge (D1 und D2) vorhanden, die die Aufzeichnung von Blaulicht und Martinshorn erlauben. Werden diese Eingänge belegt, werden die Signale sekundengenau aufgezeichnet. Bis zum 14.04.2009 lagen den Fahrtschreiberauswertern bei Continental in Villingen-Schwenningen auf Anfrage nach freundlicher Mitteilung durch Klaus Reusch allerdings noch keine entsprechenden Aufzeichnungen mit Sondersignalen aus dem Feld vor, so dass an dieser Stelle noch kein Beispiel (analog zur obigen Diagrammscheibe) aufgeführt werden kann.
Rechtliche Aspekte
Laut ADAC-Motorwelt Heft 03/2006 geniessen Einsatzfahrzeuge ausschließlich dann freie Bahn, wenn diese mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. Fährt ein Einsatzfahrzeug nur mit Blaulicht, mahnt das zwar die anderen Verkehrsteilnehmer zu gesteigerter Aufmerksamkeit, schafft aber alleine noch keine freie Fahrt für das Einsatzfahrzeug. Im konkreten Fall fuhr ein Polizeibeamter nur mit Blaulicht bei Rot in eine Kreuzung ein. Der Querverkehr hatte zu diesem Zeitpunkt Grün. Ein Fahrzeug des Querverkehrs musste deswegen eine Vollbremsung hinlegen. Ein nachfolgendes Fahrzeug konnte hinter dem plötzlich bremsenden Pkw nicht mehr anhalten und fuhr auf. Nach dem Urteil des Kammergerichts Berlin handelte der Beamte verkehrswidrig. Er durfte sich nicht auf freie Fahrt für Einsatzfahrzeuge berufen, da er das Martinshorn nicht benutzt hatte. Doch auch der Kläger, der den Unfall durch das Auffahren verursachte, musste sich eine Mitschuld von 50 Prozent anrechnen lassen. Er war nach Ansicht des Gerichts entweder nicht hinreichend aufmerksam oder hatte keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den vorausfahrenden Fahrzeugen. (Az.: 12 U 50/04, ADAJUR-Dokument Nr. 65873)