Auflaufbremse: Unterschied zwischen den Versionen

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==Beiträge im VuF==
==Beiträge im VuF==
* 1982 #1 [[Richten und Schweißen an Zuggabeln und Auflaufeinrichtungen]]
* 1982 #1 [[Richten und Schweißen an Zuggabeln und Auflaufeinrichtungen]]
* 2006 #9 [[Belastung und Festigkeitsnachweis von Pkw-Anhängevorrichtungen bei Anhängerbetrieb]]


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Aktuelle Version vom 30. Juni 2020, 10:14 Uhr

Auflaufbremse an einem zweiachsigen Anhänger bis 2000 kg zGG

Overrun Brake

Allgemein

Auflaufbremsen werden für PKW-Anhänger, leichtere LKW-Anhänger und Wohnwagen verwendet. Wenn das Zugfahrzeug gebremst wird, läuft der Anhänger auf das Zugfahrzeug auf. Von der Anhängerkupplung auf die Zugkugelkupplung wird diese Kraft über mechanische Hebel auf die Bremsen des Anhängers übertragen. Die Betätigung der Bremsen kann mechanisch oder hydraulisch erfolgen.
In Europa sind Auflaufbremsen bei Anhängern hinter PKW und LKW generell bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse des Anhängers zulässig (71/320/EWG). Bei älteren Anhängern und Anhängern hinter Zugmaschinen bei einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (bei Allradbremse) bzw. bis 25 km/h (ohne Allradbremse) auch bis 8 t (verbreitet an landwirtschaftlichen Anhängern).
Der Hersteller eine Auflaufeinrichtung muss in einer sog. "Zuordnungs-Berechnung" einen rechnerischen Nachweis der wirksamen Kräfte im System »Auflaufeinrichtung – Übertragungseinrichtung – Radbremse« liefern.

Kennwerte

nutzbarer Auflaufweg s':

  • 90 mm (750 ... 1300 kg Einachs-Anhänger)
  • 40 ... 90 mm (1750 ... 3500 kg zGG Zweiachs-Anhänger)[1][2]
  • 80 mm (1750 ... 3500 kg zGG Zweiachs-Anhänger)
  • 90 bis 120 mm (je nach Version, 2000 ... 3500 kg zGG, Knott Typ KFG35)

Beiträge im VuF

Siehe auch

  • Versuche mit Auflaufbremsen. TÜV München, 1949
  • 71/320/EWG - Anhang VIII (Prüfbedingungen für Fahrzeuge mit Auflaufbremsanlagen)
  • VO (EG) 661/2009 – Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
  • ECE-R 13 Anhang VII
  • Auflaufbremse

Einzelnachweise