Auflaufbremse: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Januar 2019, 17:19 Uhr
Overrun Brake
Allgemein
Auflaufbremsen werden für PKW-Anhänger, leichtere LKW-Anhänger und Wohnwagen verwendet. Wenn das Zugfahrzeug gebremst wird, läuft der Anhänger auf das Zugfahrzeug auf. Von der Anhängerkupplung wird diese Kraft über mechanische Hebel auf die Bremsen des Anhängers übertragen. Die Betätigung der Bremsen kann mechanisch oder hydraulisch erfolgen.
In Europa sind Auflaufbremsen bei Anhängern hinter PKW und LKW generell bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse des Anhängers zulässig (71/320/EWG). Bei älteren Anhängern und Anhängern hinter Zugmaschinen bei einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (bei Allradbremse) bzw. bis 25 km/h (ohne Allradbremse) auch bis 8 t (verbreitet an landwirtschaftlichen Anhängern).
Der Hersteller eine Auflaufeinrichtung muss in einer sog. "Zuordnungs-Berechnung" einen rechnerischen Nachweis der wirksamen Kräfte im System »Auflaufeinrichtung – Übertragungseinrichtung – Radbremse« liefern.
Kennwerte
nutzbarer Auflaufweg s':
- 90 mm (750 ... 1300 kg Einachs-Anhänger)
- 40 mm (1750 ... 3500 kg zGG Zweiachs-Anhänger)[1]
- 80 mm (1750 ... 3500 kg zGG Zweiachs-Anhänger)
- 90 bis 120 mm (je nach Version, 2000 ... 3500 kg zGG, Knott Typ KFG35)
Beiträge im VuF
Siehe auch
- Versuche mit Auflaufbremsen. TÜV München, 1949
- 71/320/EWG - Anhang VIII (Prüfbedingungen für Fahrzeuge mit Auflaufbremsanlagen)
- VO (EG) 661/2009 – Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- ECE-R 13 Anhang VII
- Auflaufbremse