Auflaufbremse: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
==Siehe auch==
* Versuche mit Auflaufbremsen. TÜV München, 1949
* Versuche mit Auflaufbremsen. TÜV München, 1949
* 71/320/EWG - Anhang VIII (Prüfbedingungen für Fahrzeuge mit Auflaufbremsanlagen)
* [[VO (EG) 661/2009]] – Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
* [[VO (EG) 661/2009]] – Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
* [[ECE-R 13]] Anhang VII
* [[ECE-R 13]] Anhang VII

Version vom 1. August 2018, 09:24 Uhr

Inertia Brake

Allgemein

Auflaufbremsen werden für PKW-Anhänger, leichtere LKW-Anhänger und Wohnwagen verwendet. Wenn das Zugfahrzeug gebremst wird, läuft der Anhänger auf das Zugfahrzeug auf. Von der Anhängerkupplung wird diese Kraft über mechanische Hebel auf die Bremsen des Anhängers übertragen.
In Europa sind Auflaufbremsen bei Anhängern hinter PKW und LKW generell bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse des Anhängers zulässig (71/320/EWG). Bei älteren Anhängern und Anhängern hinter Zugmaschinen bei einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (bei Allradbremse) bzw. bis 25 km/h (ohne Allradbremse) auch bis 8 t (verbreitet an landwirtschaftlichen Anhängern).
Der Hersteller eine Auflaufeinrichtung muss in einer sog. "Zuordnungs-Berechnung" einen rechnerischen Nachweis der wirksamen Kräfte im System »Auflaufeinrichtung – Übertragungseinrichtung – Radbremse« liefern.

Kennwerte

nutzbarer Auflaufweg s':

  • 90 mm (750 ... 1300 kg Einachs-Anhänger)
  • 40 mm (1750 ... 3500 kg zGG Zweiachs-Anhänger)[1]
  • 80 mm (1750 ... 3500 kg zGG Zweiachs-Anhänger)

Beiträge im VuF

Siehe auch

  • Versuche mit Auflaufbremsen. TÜV München, 1949
  • 71/320/EWG - Anhang VIII (Prüfbedingungen für Fahrzeuge mit Auflaufbremsanlagen)
  • VO (EG) 661/2009 – Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
  • ECE-R 13 Anhang VII
  • Auflaufbremse

Einzelnachweise