Abbiegen / Einbiegen

Aus Colliseum
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engl. Turning (into)

Allgemein

Unter Abbiegen oder Einbiegen versteht man die Richtungsänderung an einem Knotenpunkt. Weiteres zum Abbiegen ist in § 9 der StVO geregelt.

Einbiegen

Überfahrt in eine übergeordnete Straße. Die Überfahrt in eine gleichrangige Straße wird ebenfalls als »Einbiegen« bezeichnet.

Abbiegen

Überfahrt in eine untergeordnete Straße.

Siehe auch