AaS: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. Juni 2006, 16:59 Uhr

Die Bezeichnung aaS bedeutet amtlich anerkannter Sachverständiger nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz. Diese Sachverständigen sind i.d.R. mit hoheitlichen Aufgaben von jeweiligen Bundesland betraut und sind bei Technischen Prüfstellen (z.B. DEKRA, GTÜ, TÜV etc.) im Rahmen von Hauptuntersuchungen (§29 StVZO) oder anderen hoheitlichen Gutachten (z.B. §21 StVZO etc.) tätig. Es gibt außer dem aaS noch den aasmT, dem amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnissen. Dessen Befugnis ist um die Bauartgenehmigungsprüfung nach §20 StVZO geringer als die des aaS.

Ähnlich verhält es sich mit dem aaP (amtlich anerkannten Prüfer) und dem aaPmT. Hier erstecken sich die Aufgaben meist auf Haupt- und Abgasuntersuchung (AU oder ASU).