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Die Bezeichnung aaS bedeutet amtlich anerkannter Sachverständiger nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz. Diese Sachverständigen sind i.d.R. mit hoheitlichen Aufgaben von jeweiligen Bundesland betraut und sind bei Technischen Prüfstellen (z.B. DEKRA, GTÜ, TÜV etc.) im Rahmen von Hauptuntersuchungen (§29 StVZO) oder anderen hoheitlichen Gutachten (z.B. §21 StVZO etc.) tätig. Es gibt außer dem aaS noch den aasmT, dem amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnissen. Dessen Befugnis ist um die Bauartgenehmigungsprüfung nach §20 StVZO geringer als die des aaS.  
Die Bezeichnung aaS bedeutet amtlich anerkannter Sachverständiger nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG). Diese Sachverständigen sind i.d.R. mit hoheitlichen Aufgaben von jeweiligen Bundesland betraut und sind bei Technischen Prüfstellen (z.B. DEKRA, GTÜ, TÜV, KÜS etc.) im Rahmen von Hauptuntersuchungen (§29 StVZO) oder anderen hoheitlichen Gutachten (z.B. §21 StVZO etc.) tätig. Es gibt außer dem aaS noch den aasmT, den amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnissen. Dessen Befugnis ist um die Bauartgenehmigungsprüfung nach §20 StVZO geringer als die des aaS.  


Ähnlich verhält es sich mit dem aaP (amtlich anerkannten Prüfer) und dem aaPmT. Hier erstecken sich die Aufgaben meist auf Haupt- und Abgasuntersuchung (AU oder ASU).
Ähnlich verhält es sich mit dem aaP (amtlich anerkannten Prüfer) und dem aaPmT. Hier erstecken sich die Aufgaben meist auf Haupt- und Abgasuntersuchung (AU oder ASU).


[[Kategorie:Gutachten]]
==Siehe auch==
* [[wikipedia:de:Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer|wikipedia: Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer]]
* [[wikipedia:de:Prüfingenieur|wikipedia: Prüfingenieur]]
* http://www.gesetze-im-internet.de/kfsachvg/ (KfSachvG)
 
[[Kategorie:Verkehrssicherheit]]
[[Kategorie:Sachverständiger]]
[[Kategorie:Sachverständiger]]
[[Kategorie:HU]]

Version vom 31. August 2016, 10:37 Uhr

Die Bezeichnung aaS bedeutet amtlich anerkannter Sachverständiger nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG). Diese Sachverständigen sind i.d.R. mit hoheitlichen Aufgaben von jeweiligen Bundesland betraut und sind bei Technischen Prüfstellen (z.B. DEKRA, GTÜ, TÜV, KÜS etc.) im Rahmen von Hauptuntersuchungen (§29 StVZO) oder anderen hoheitlichen Gutachten (z.B. §21 StVZO etc.) tätig. Es gibt außer dem aaS noch den aasmT, den amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnissen. Dessen Befugnis ist um die Bauartgenehmigungsprüfung nach §20 StVZO geringer als die des aaS.

Ähnlich verhält es sich mit dem aaP (amtlich anerkannten Prüfer) und dem aaPmT. Hier erstecken sich die Aufgaben meist auf Haupt- und Abgasuntersuchung (AU oder ASU).

Siehe auch