60 statt 80 – Lotterie an der Schilderbrücke

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2018, p. 272 (#7/8)

Bei modernen Verkehrsüberwachungsmethoden, insbesondere bei der Geschwindigkeitsmessung, werden Verstöße im Massenverfahren abgearbeitet. Der Zuverlässigkeit der eingesetzten Messsysteme kommt hierbei eine tragende Rolle zu, Fehler sollen durch das Zulassungsverfahren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ausgeschlossen sein. Die Auswertung einer Falldokumentation an einer stationären Messstelle lässt aber erkennen, dass in Zweifelsfällen eine weitere Kontrollinstanz mit einzelfallbezogener Überprüfung durchaus notwendig sein kann. Die Anbindung an eine Wechselverkehrszeichenanlage arbeitete nicht wie vorgesehen. Es kam zum Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung, obwohl der Verkehrsteilnehmer das angezeigte Tempolimit nicht überschritten hatte.


60 not 80 – lottery at the sign gantry
In modern traffic monitoring methods, in particular in the field of speed measurement, violations are processed in mass actions. The reliability of the measuring systems used plays a major role here, and errors should be ruled out by the approval process of the Physikalisch-Technische Bundesanstalt PTB (German National Metrology Institute). However, the evaluation of a case documentation at a stationary measuring point shows that, in cases of doubt, a further supervisory procedure with an examination relating to the individual case may indeed be necessary. The connection to a variable message sign system did not function as intended. This resulted in the accusation of a speed limit violation even though the road user had not exceeded the speed limit indicated.

Zitat

Wenderoth, M.; Fürbeth, V.: 60 statt 80 – Lotterie an der Schilderbrücke. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 56 (2018), pp. 272 – 275 (#7/8)

Inhaltsangabe

Thematisiert wird die Messung eines Traffipax TraffiStar S330 mit Anbindung an eine Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ), konkret der Abstand zwischen Anzeigenquerschnitt (AQ) und Messquerschnitt (MQ) bzw. die betreffende, im System hinterlegte und protokollierte Räumzeit.

Fraglich erscheint, ob die dort verwendeten Bilder auch tatsächlich zusammenpassen: Bild 1 und Bild 7 zeigen das Messdatum (20.04.2017) wohingegen auf Bild 5 die Eichplakette 'geeicht bis 2015' zeigt. Diesbzgl. wurde soeben mit dem erstgenannten Autor per eMail Kontakt aufgenommen: bei Bild 5 handelt es sich demnach um ein älteres Foto, da man nicht ständig Zugang zur betreffenden Messanlage und damit kein aktuelleres Foto hatte.

Etwas gewöhnungsbedürftig ist auch, dass sich offenbar im eigentlichen Messquerschnitt selbst keine Anzeige befindet wie dies bspw. bei Schilderbrücken mit Geschwindigkeitsmesseinrichtungen auf Autobahnen üblich erscheint. Hier beträgt der Abstand der Anzeigen offenbar ca. 690 m und der Abstand der Messstelle zum AQ ca. 650 m.

Evtl. muss man sich auch Gedanken darüber machen, dass ein Verkehrsteilnehmer nach dem AQ langsamer gefahren ist oder gar (bspw. wegen Reifenpanne) kurz nach dem AQ anhielt, um danach später wieder auf die Fahrgeschwindigkeit x zu beschleunigen. Bei Nutzfahrzeugen wird man das vermutlich durch Auswertung der Aufzeichnungen des EG-Kontrollgeräts klären können. Regelrechte Parkplätze befinden sich i.A. nicht zwischen den WVZ-Anzeigen, falls doch, müssen die WVZ entsprechend nach der Parkplatzausfahrt wiederholt werden (meist sog. 'Seitenaufsteller').

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