„Stellungnahme“ des gerichtlichen Sachverständigen und ihre Honorierung: Unterschied zwischen den Versionen

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1984, p. 129 (#5)  
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==Zitat==  
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[[Jessnitzer, K.]] des gerichtlichen Sachverständigen und ihre Honorierung
[[Jessnitzer, K.]]: "Stellungnahme" des gerichtlichen Sachverständigen und ihre Honorierung. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 22 (1984), p. 129 (#5)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==


==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==  
==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==
* 1994 #5 [[Entschädigung für die Stellungnahme des SV zu einem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch]]
* 2016 #5 [[EVU-Seiten im VKU#2016|Vergütung eines Sachverständigen für die Stellungnahme anlässlich eines Befangenheitsgesuchs]]


==Weitere Infos zum Thema==
==Weitere Infos zum Thema==

Aktuelle Version vom 24. November 2017, 11:48 Uhr

1984, p. 129 (#5)

Zitat

Jessnitzer, K.: "Stellungnahme" des gerichtlichen Sachverständigen und ihre Honorierung. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 22 (1984), p. 129 (#5)

Inhaltsangabe

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