Öffentliche Bestellung und Vereidigung

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Sinn und Zweck der ÖBuV

Der Sachverständige ist in Deutschland in aller Regel freiberuflich tätig, denn nur so ist die vom Gesetzgeber geforderte Unabhängigkeit gewährleistet. Die Bezeichnung “Sachverständiger” als solche ist kein geschützter Titel; jeder darf sich als Sachverständiger bezeichnen. Um fachlich besonders qualifizierte Sachverständige auszuzeichnen, besteht die Möglichkeit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, z.B. als Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle.

Diese öffentliche Bestellung und Vereidigung wird durch die Industrie- und Handelskammer desjenigen Ortes, in dem der Sachverständige seinen Hauptwohnsitz hat, durchgeführt. Dabei wird die besondere Fachkenntnis des Sachverständigen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung unterzogen. Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen, auf die sich die Industrie- und Handelskammern im deutschen Industrie- und Handelstag geeinigt haben, nennen

  • ein technisches Hochschulstudium (Maschinenwesen, Bauingenieurwesen, Fahrzeugwesen, Verkehrstechnik oder Physik)
  • eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren als Sachverständiger für Unfallrekonstruktion oder in verwandten Sachgebieten
  • juristische Grundkenntnisse, insbesondere im Straßenverkehrsrecht, im Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie in der Straf- und Zivilprozessordnung.

Ländersache

Die ÖBuV ist in Deutschland Ländersache der einzelnen Bundesländer. Meist wird die ÖBuV durch die Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Die Regierung von Oberbayern war bis dato für die ÖBuV u.a. im Bereich der Straßenverkehrsunfallrekonstruktion im Bereich Oberbayern zuständig. Wie sich aus einer Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 06.09.2007 ergibt, wird das Bayerische Sachverständigengesetz zum 01.01.2008 aufgehoben, so dass ab 2008 die öbuv-Sachverständigen der Regierungen in Bayern nun ebenfalls den IHKn zugeordnet werden und damit voraussichtlich auch in die Internetliste der IHKn aufgenommen werden (was bis dato nicht der Fall war). Die in Bayern scheinbar anders gehenden Uhren werden also zumindest diesbzgl. angepasst.

Die Sachverständigenordnung der Sachverständigen der IHK für München und Oberbayern kann hier als downgeloaded werden. Die ehemaligen "Regierungssachverständigen" sind nun endgültig ab dem 01.01.2008 der IHK für München und Oberbayern angegliedert.

Fachgremien

Die Prüfung der Eignung zur ÖBuV wird von der jeweiligen IHK meist an eines der bundesweit vier Fachgremien delegiert, nämlich

  • IHK Bochum und Düsseldorf (Prüfung an einem der beiden Standorte)
  • IHK Frankfurt/Oder
  • IHK Darmstadt
  • IHK Nürnberg (seit der Änderung der Zuständigkeiten in Bayern)

Das Anforderungsprofil und der Prüfungsmechanismus unterscheiden sich von Gremium zu Gremium. Im Groben verläuft die Prüfung dreistufig:

  • Prüfung der eingereichten Unterlagen und Gutachten
  • schriftliche Prüfung
  • Fachgespräch (mündliche Prüfung)

Gelten alle drei Teile als bestanden, so empfiehlt das Fachgremium der IHK, den Sachverständigen für das Fachgebiet zu bestellen. Wird die Prüfung nicht zur Gänze bestanden, so kann sie zu einem späteren Zeitpunkt meist in den nicht bestandenen Teilen wiederholt werden. Das Prüfungsgremium verzichtet dann z.B. darauf, erneut Probegutachten einzuholen.

Die Fachgremien sind gehalten, dem Gutachter die spezielle Sachkunde zu attestieren, d.h. eine über das übliche Maß hinausgehende Fachkenntnis. Die ÖBuV ist, um es plakativ zu formulieren, nicht der Führer-, sondern der Personenbeförderungsschein. Das Fachgremium muss der Überzeugung sein, dass der Gutachter auf (nahezu) allen Teilen des Fachgebietes über besondere Sachkenntnis verfügt. Das Gremium muss bei seiner Empfehlung deshalb die Interessen des Prüflings (Renommee) gegen diejenigen der Allgemeinheit (verlässliches fachliche Urteil) abwägen.

Klausurbeispiele mit Lösungen

Für denjenigen, der sich um die ÖBuV bewirbt, ist natürlich die Kenntnis von Prüfungsaufgaben sinnvoll (damit man weiß, was auf einen zukommt). Ein Beispiel für den technischen Teil einer ÖBuV-Klausur mit 6 Prüfungsaufgaben soll hier potentiellen Bewerbern und Prüflingen vorgestellt werden. Diese ÖBuV-Klausur ist übrigens auch in Das QUERY-Projekt aus 2006 im Anhang 6 (Seite 146 – 147) veröffentlicht – allerdings ohne Lösungen. Siehe hierzu auch Query-Vorschläge zu europäischen Richtlinien in der Unfallrekonstruktion oder Die EVU und ihre Ländergruppen im Wandel - Weiterbildung, Berufsbild und das Projekt QUERY oder gleich zum Download des Abschlußberichts auf die EVU-Homepage.

Empfehlenswert ist natürlich, sich zunächst die Aufgabenstellung anzusehen und selbst zu lösen, bevor man sich die Musterlösung ansieht.

  • Klausuraufgaben aus QUERY und Musterlösungen
  • Klausur Bochum 2004
  • Klausur Bochum 2009

Weitere Informationen