Öffentliche Bestellung und Vereidigung: Unterschied zwischen den Versionen

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* juristische Grundkenntnisse, insbesondere im Straßenverkehrsrecht, im Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie in der Straf- und Zivilprozeßordnung.
* juristische Grundkenntnisse, insbesondere im Straßenverkehrsrecht, im Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie in der Straf- und Zivilprozeßordnung.


==Ländersache==
Die ÖBuV ist in Deutschland Ländersache der einzelnen Bundesländer. Meist wird die ÖBuV durch die Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Die Regierung von Oberbayern war bis dato für die ÖBuV u.a. im Bereich der Straßenverkehrsunfallrekonstruktion im Bereich Oberbayern zuständig. Wie sich aus einer Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 06.09.2007 ergibt, wird das Bayerische Sachverständigengesetz zum 01.01.2008 aufgehoben, so dass ab 2008 die öbuv-Sachverständigen der Regierungen in Bayern nun ebenfalls den IHKn zugeordnet werden und damit voraussichtlich auch in die Internetliste der IHKn aufgenommen werden (was bis dato nicht der Fall war). Die in Bayern scheinbar ''anders gehenden Uhren'' werden also zumindest diesbzgl. angepaßt.


==Klausurbeispiel mit Lösungen==
==Klausurbeispiel mit Lösungen==

Version vom 12. September 2007, 16:14 Uhr

Sinn und Zweck der ÖBuV

Der Sachverständige ist in Deutschland in aller Regel freiberuflich tätig, denn nur so ist die vom Gesetzgeber geforderte Unabhängigkeit gewährleistet. Die Bezeichnung “Sachverständiger” als solche ist kein geschützter Titel; jeder darf sich als Sachverständiger bezeichnen. Um fachlich besonders qualifizierte Sachverständige auszuzeichnen, besteht die Möglichkeit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, z.B. als Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle.

Diese öffentliche Bestellung und Vereidigung wird durch die Industrie- und Handelskammer desjenigen Ortes, in dem der Sachverständige seinen Hauptwohnsitz hat, durchgeführt. Dabei wird die besondere Fachkenntnis des Sachverständigen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung unterzogen. Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen, auf die sich die Industrie- und Handelskammern im deutschen Industrie- und Handelstag geeinigt haben, nennen

  • ein technisches Hochschulstudium (Maschinenwesen, Bauingenieurwesen, Fahrzeugwesen, Verkehrstechnik oder Physik)
  • eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren als Sachverständiger für Unfallrekonstruktion oder in verwandten Sachgebieten
  • juristische Grundkenntnisse, insbesondere im Straßenverkehrsrecht, im Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie in der Straf- und Zivilprozeßordnung.

Ländersache

Die ÖBuV ist in Deutschland Ländersache der einzelnen Bundesländer. Meist wird die ÖBuV durch die Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Die Regierung von Oberbayern war bis dato für die ÖBuV u.a. im Bereich der Straßenverkehrsunfallrekonstruktion im Bereich Oberbayern zuständig. Wie sich aus einer Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 06.09.2007 ergibt, wird das Bayerische Sachverständigengesetz zum 01.01.2008 aufgehoben, so dass ab 2008 die öbuv-Sachverständigen der Regierungen in Bayern nun ebenfalls den IHKn zugeordnet werden und damit voraussichtlich auch in die Internetliste der IHKn aufgenommen werden (was bis dato nicht der Fall war). Die in Bayern scheinbar anders gehenden Uhren werden also zumindest diesbzgl. angepaßt.

Klausurbeispiel mit Lösungen

Für denjenigen, der sich um die ÖBuV bewirbt, ist natürlich die Kenntnis von Prüfungsaufgaben sinnvoll (damit man weiß, was auf einen zukommt). Ein Beispiel für den technischen Teil einer ÖBuV-Klausur mit 6 Prüfungsaufgaben soll hier potentiellen Bewerbern und Prüflingen vorgestellt werden. Diese ÖBuV-Klausur ist übrigens auch in Das QUERY-Projekt aus 2006 im Anhang 6 (Seite 146 – 147) veröffentlicht – allerdings ohne Lösungen. Siehe hierzu auch Query-Vorschläge zu europäischen Richtlinien in der Unfallrekonstruktion oder Die EVU und ihre Ländergruppen im Wandel - Weiterbildung, Berufsbild und das Projekt QUERY oder gleich zum Download des Abschlußberichts auf die EVU-Homepage.

Empfehlenswert ist natürlich, sich zunächst die Aufgabenstellung anzusehen und selbst zu lösen, bevor man sich die Musterlösung ansieht.

  • Beispiel Klausuraufgaben
  • Beispiel Musterlösungen


Weitere Informationen

IfS Dokument 4666 
Bestellungsvoraussetzungen laut IfS