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Titel für Sachverständige, die sich einer Prüfung bei einer IHK oder einer Landesregierung (z.B. Regierung von Oberbayern) unterzogen haben: [[öffentlich bestellt und vereidigt]] oder [[öffentlich bestellt und beeidet]].
Titel für Sachverständige, die sich einer Prüfung bei einer IHK oder einer Landesregierung (z.B. Regierung von Oberbayern) unterzogen haben: [[öffentlich bestellt und vereidigt]] oder [[öffentlich bestellt und beeidet]].
[[Kategorie: Juristik]]

Aktuelle Version vom 2. Mai 2015, 11:57 Uhr

Titel für Sachverständige, die sich einer Prüfung bei einer IHK oder einer Landesregierung (z.B. Regierung von Oberbayern) unterzogen haben: öffentlich bestellt und vereidigt oder öffentlich bestellt und beeidet.