Anscheinsbeweis
Prima facie evidence
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Allgemein
Der Anscheinsbeweis ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Die klassischen Anwendungsfälle des Anscheinsbeweises sind die Feststellung von Kausalität und Verschulden im Zivilprozess.
Beispiele
Auffahrunfall
Ein Fahrer, der auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auffährt, trifft nach den Regeln des Anscheinsbeweis ein Verschulden an dem Unfall.[1]
Geöffnete Türe
Der Beweis des ersten Anscheins spricht für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung (§ 14 StVO) des Ein- oder Aussteigenden. Darunter fällt auch derjenige, der eine Tür seines Fahrzeugs geöffnet hat. Dieser Beweis wird nur widerlegt, wenn sich herausstellt, dass der Unfall ausschließlich auf einen zu geringen Seitenabstand des Vorbeifahrenden zurückzuführen ist.[2]
Linksabbieger / Überholer
Der Anscheinsbeweis spricht zunächst gegen den Linksabbieger (Sorgfaltspflicht gemäß § 9 StVO).[3]
Siehe auch
Weblinks
- https://verkehrslexikon.de/ModuleB/AnscheinsBeweis.php
- https://www.iww.de/va/archiv/unfallschadensregulierung-der-anscheinsbeweis-im-unfallhaftpflichtprozess-f45680