Allgemeine Bedingungen für Kfz-Versicherung
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General conditions for car insurance
Bei den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) handelt es sich um unverbindliche Musterbedingungen, die der GDV e.V. für die Kfz-Versicherung erstellt hat. Sie haben daher keine Gesetzeskraft, sondern sie werden, soweit sich die Vertragspartner auf diese Bedingungen einigen, Vertragsbestandteil des Versicherungsvertrages. Sie sind die einschlägigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Kraftfahrtversicherung. Die AKB werden im Abstand von einigen Jahren weiterentwickelt. Sind die AKB Vertragsbestandteil geworden, gelten sie grundsätzlich in der Fassung, die bei Vertragsschluss aktuell war.
Derzeit gültig sind die »AKB 2015«[1] vom 15. Januar 2015.
Beiträg im VuF
- 1973 #4 Betreff § 13 AKB
- 1978 #10 § 12 (1) AKB - Zur Schadenregulierung bei Reifenschäden mit erheblichen Folgeschäden
- 1979 #10 Neufassung der Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile gem. § 12 Abs. 1 AKB
- 1980 #6 Welche Qualifikationserfordernisse sind an SV in SV-Verfahren nach § 14 AKB zu stellen?
- 1984 #10 Definition des Begriffs Zeitwert im Kaskoschadenfall gemäß § 13 Abs. 1 AKB