ZTV Asphalt-StB 01: Unterschied zwischen den Versionen
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Fahrbahndecken aus Asphalt, Ausgabe 2001) wurden zur Anwendung bei Straßenbaumaßnahmen von Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen (nach Altualisierung älterer Vorschriften) eingeführt. | Fahrbahndecken aus Asphalt, Ausgabe 2001) wurden zur Anwendung bei Straßenbaumaßnahmen von Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen (nach Altualisierung älterer Vorschriften) eingeführt. Eine Übersicht über die Regelungen findet sich z.B. [http://www.stmi.bayern.de/bauen/strassenbau/veroeffentlichungen/11253/ hier]. Die Regelungen selbst können von der [[FGSV]] bezogen werden. Falls die geforderten Mindestwerte nicht eingehalten werden, scheint es eine ''Abzugsregelung'' zu geben, die ebenfalls unter o.g. Quellenverweis herunterzuladen ist. | ||
Eine ähnliche Vorschrift wie die ZTV Asphalt-StB 01 stellt die [[ZTV Beton-StB 01]] dar. | Eine ähnliche Vorschrift wie die ZTV Asphalt-StB 01 stellt die [[ZTV Beton-StB 01]] dar. Wie bei Vorschriften, Richtlinien etc. üblich werden diese im Laufe der Zeit angepaßt und fortgeschrieben. | ||
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Version vom 5. Februar 2008, 23:22 Uhr
Die ZTV Asphalt-StB 01 (= Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt, Ausgabe 2001) wurden zur Anwendung bei Straßenbaumaßnahmen von Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen (nach Altualisierung älterer Vorschriften) eingeführt. Eine Übersicht über die Regelungen findet sich z.B. hier. Die Regelungen selbst können von der FGSV bezogen werden. Falls die geforderten Mindestwerte nicht eingehalten werden, scheint es eine Abzugsregelung zu geben, die ebenfalls unter o.g. Quellenverweis herunterzuladen ist.
Eine ähnliche Vorschrift wie die ZTV Asphalt-StB 01 stellt die ZTV Beton-StB 01 dar. Wie bei Vorschriften, Richtlinien etc. üblich werden diese im Laufe der Zeit angepaßt und fortgeschrieben.