Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als „anerkannt von der FIEA und dem BVSK“: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|
(kein Unterschied)
|
Version vom 22. Dezember 2017, 15:31 Uhr
1982, p. 211 (#10)
Zitat
Jessnitzer, K.: Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als "anerkannt von der FIFA und dem BVSK“. Der Verkehrsunfall 20 (1982), p. 211 (#10)
Inhaltsangabe
Gemeint ist wohl eher die FIEA?!