Aufzeichnung von Einsatzsignalen: Unterschied zwischen den Versionen
K (→Bayern) |
|||
Zeile 68: | Zeile 68: | ||
==Bei Fahrzeugen mit digitalem Fahrtschreiber== | ==Bei Fahrzeugen mit digitalem Fahrtschreiber== | ||
Beim Siemens DTCO 1381 sind 2 zusätzliche Eingänge (D1 und D2) vorhanden, die die Aufzeichnung von Blaulicht und Martinshorn erlauben. Werden diese Eingänge belegt, werden die Signale sekundengenau aufgezeichnet. Bis zum 14.04.2009 lagen den Fahrtschreiberauswertern bei Continental in Villingen-Schwenningen auf Anfrage nach freundlicher Mitteilung durch [[Reusch, K. | Klaus Reusch]] allerdings noch keine entsprechenden Aufzeichnungen mit Sondersignalen aus dem Feld vor, so dass an dieser Stelle noch kein Beispiel (analog zur obigen Diagrammscheibe) aufgeführt werden kann. | Beim Siemens DTCO 1381 sind 2 zusätzliche Eingänge (D1 und D2) vorhanden, die die Aufzeichnung von Blaulicht und Martinshorn erlauben. Werden diese Eingänge belegt, werden die Signale sekundengenau aufgezeichnet. Bis zum 14.04.2009 lagen den Fahrtschreiberauswertern bei Continental in Villingen-Schwenningen auf Anfrage nach freundlicher Mitteilung durch [[Reusch, K. | Klaus Reusch]] allerdings noch keine entsprechenden Aufzeichnungen mit Sondersignalen aus dem Feld vor, so dass an dieser Stelle noch kein Beispiel (analog zur obigen Diagrammscheibe) aufgeführt werden kann. | ||
Ab Rel.1.3a besteht zu den o.g. Aufzeichnungen zusätzlich die Möglichkeit einen Wegstreckenstempel auf 5m genau aufzuzeichen. | |||
Diese Daten können mit der Software TIS-compact II heruntergeladen und ausgewertet werden. | |||
==Rechtliche Aspekte== | ==Rechtliche Aspekte== |
Version vom 14. Januar 2010, 13:37 Uhr
2009
Zitat
Hege, M.: Aufzeichnung von Einsatzsignalen bei Einsatzfahrzeugen der Polizei. Colliseum 2009.
Der Ausrüstungsstand der Fahrzeuge soll am besten in Abhängigkeit vom Bundesland gelistet werden.
Die folgenden Angaben basieren auf
- Internetrecherchen
- Umfragen unter Kollegen
- Befragung der Polizei
- Anfragen bei Ministerien
Im Einzelfall ist erforderlichenfalls konkret anzufragen, da diese Liste weder Vollständigkeit noch 100%ige Richtigkeit gewährleisten kann.
Bei Pkw der Polizei
Baden-Württemberg
Bayern
Die eMail-Anfrage beim bayerischen Staatsministerium des Inneren führte zu folgender Auskunft (Stand 04/2009):
- Bayerische Polizeifahrzeuge sind nicht mit UDS ausgestattet
- Sondersignale wie Blaulicht und Martinshorn werden bei Pkw und Lkw der bayerischen Polizei nicht aufgezeichnet
Berlin
- nach einer Testphase mit UDS-Einbau in 420 Fahrzeuge sind 2.000 von 3.000 Polizeifahrzeugen mit UDS ausgerüstet worden (Quelle)
Brandenburg
- Testphase im Jahre 2006 (Quelle)
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
- Im Jahre 1997 wurde offenbar noch über die Einführung von UDS beraten (Quelle)
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Bei Fahrzeugen mit analogem Fahrtrschreiber (Diagrammscheibe)
Sondersignale wie Blaulicht und Martinshorn werden bei vorhandenem EG-Kontrollgerät oder Fahrtschreiber aufgezeichnet. Der vergrößerte Diagrammscheibenausschnitt zeigt eine anonymisierte Auswertung (hier eines Krankenfahrzeugs), auf der ersichtlich ist, dass
- Blaulicht mit niedrigerem Balken und
- Blauchlicht samt Martinshorn mit höherem Balken
aufgezeichnet wird. Damit kann objektiv unterschieden werden, wann das Sonderfahrzeug mit oder wann es ohne Sondersignale gefahren ist.
Bei Fahrzeugen mit digitalem Fahrtschreiber
Beim Siemens DTCO 1381 sind 2 zusätzliche Eingänge (D1 und D2) vorhanden, die die Aufzeichnung von Blaulicht und Martinshorn erlauben. Werden diese Eingänge belegt, werden die Signale sekundengenau aufgezeichnet. Bis zum 14.04.2009 lagen den Fahrtschreiberauswertern bei Continental in Villingen-Schwenningen auf Anfrage nach freundlicher Mitteilung durch Klaus Reusch allerdings noch keine entsprechenden Aufzeichnungen mit Sondersignalen aus dem Feld vor, so dass an dieser Stelle noch kein Beispiel (analog zur obigen Diagrammscheibe) aufgeführt werden kann.
Ab Rel.1.3a besteht zu den o.g. Aufzeichnungen zusätzlich die Möglichkeit einen Wegstreckenstempel auf 5m genau aufzuzeichen.
Diese Daten können mit der Software TIS-compact II heruntergeladen und ausgewertet werden.
Rechtliche Aspekte
Laut ADAC-Motorwelt Heft 03/2006 geniessen Einsatzfahrzeuge ausschließlich dann freie Bahn, wenn diese mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. Fährt ein Einsatzfahrzeug nur mit Blaulicht, mahnt das zwar die anderen Verkehrsteilnehmer zu gesteigerter Aufmerksamkeit, schafft aber alleine noch keine freie Fahrt für das Einsatzfahrzeug. Im konkreten Fall fuhr ein Polizeibeamter nur mit Blaulicht bei Rot in eine Kreuzung ein. Der Querverkehr hatte zu diesem Zeitpunkt Grün. Ein Fahrzeug des Querverkehrs musste deswegen eine Vollbremsung hinlegen. Ein nachfolgendes Fahrzeug konnte hinter dem plötzlich bremsenden Pkw nicht mehr anhalten und fuhr auf. Nach dem Urteil des Kammergerichts Berlin handelte der Beamte verkehrswidrig. Er durfte sich nicht auf freie Fahrt für Einsatzfahrzeuge berufen, da er das Martinshorn nicht benutzt hatte. Doch auch der Kläger, der den Unfall durch das Auffahren verursachte, musste sich eine Mitschuld von 50 Prozent anrechnen lassen. Er war nach Ansicht des Gerichts entweder nicht hinreichend aufmerksam oder hatte keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den vorausfahrenden Fahrzeugen. (Az.: 12 U 50/04, ADAJUR-Dokument Nr. 65873)