Fahrmodusspeicher: Unterschied zwischen den Versionen
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Hoch- oder vollautomatisierte Fahrzeuge nach §1a [[StVG]] müssen mit einem Fahrmodusspeicher ausgestattet sein. | Hoch- oder vollautomatisierte Fahrzeuge nach §1a [[StVG]] müssen mit einem Fahrmodusspeicher ausgestattet sein. Nach derzeitiger Gesetzeslage werden bei einem Wechsel der Fahrzeugsteuerung vom menschlichen Fahrer auf den maschinellen Automaten (oder umgekehrt) die per GPS ermittelten Positions- und Zeitangaben in den Fahrmodusspeicher abgelegt. Dies gilt auch, wenn der menschliche Fahrer vom Automaten zur Übernahme aufgefordert wird oder eine technische Systemstörung eintritt. | ||
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Version vom 1. Oktober 2019, 10:22 Uhr
Data Storage System for Automated Driving (DSSAD)
Allgemein
Hoch- oder vollautomatisierte Fahrzeuge nach §1a StVG müssen mit einem Fahrmodusspeicher ausgestattet sein. Nach derzeitiger Gesetzeslage werden bei einem Wechsel der Fahrzeugsteuerung vom menschlichen Fahrer auf den maschinellen Automaten (oder umgekehrt) die per GPS ermittelten Positions- und Zeitangaben in den Fahrmodusspeicher abgelegt. Dies gilt auch, wenn der menschliche Fahrer vom Automaten zur Übernahme aufgefordert wird oder eine technische Systemstörung eintritt.
Beiträge im VuF
Weblinks
Siehe auch
- Data Storage System for ACSF
- § 63a StVG – Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion