Zeichengenerator CG-P50E - der Versuch einer Zusammenfassung

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2008, p. 4 (#1)

Die Veröffentlichung in VKU 05/2007 zu den am Zeichengenerator CGP50E festgestellten Mängeln führte zu einer Vielzahl von Stellungnahmen, Maßnahmen und schließlich zur Neufassung von Gerätezulassung, Eichanweisung und Gebrauchsanweisung. Beim Umgang mit den bereits erfolgten Messungen zeigte sich keine einheitliche Vorgehensweise. Viele Gerichte stellten Messungen mit diesem Gerät generell ein, andere Gerichte nahmen zusätzliche Abschläge vor und wieder andere verwerteten die Messergebnisse in vollem Umfang. An einigen größeren Gerichten ist die Verfahrensweise sogar von Kammer zu Kammer unterschiedlich. Selbst Sachverständige kommen in ihren Gutachten zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Zur Klärung sollen deshalb die Zusammenhänge und der derzeitige Stand dargestellt werden.


Zitat

Wietschorke, St.: Zeichengenerator CG-P50E – der Versuch einer Zusammenfassung. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 46 (2008), pp. 4 – 7 (#1)

Inhaltsangabe

Der Autor fasst auf 4 Seiten aus seiner Sicht den derzeitigen Sach- und Diskussionsstand zur Problematik um den Zeichengenerator CG-P50E zusammen. Die bisherige Diskussion dazu kann hier nachgelesen werden.

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