Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm

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Inhaltsangabe

Die Wertminderung (WM) nach Ruhkopf/Sahm berechnet sich (nach einer Veröffentlichung im "Versicherungsrecht" vom 01.07.1962) aus dem Verhältnis zwischen Reparaturkosten (Repko.) und Wiederbeschaffungswert (WBW). Mit einer einfachen Tabelle kann anhand des Fahrzeugalters (Zulassungsjahr) ein Faktor ermittelt werden.

Der alters- und laufleistungsbedingten Reduzierung der Wertminderung wird bei der Methode Ruhkopf/Sahm dadurch Rechnung getragen, dass keine Wertminderung mehr gewährt wird, wenn das Verhältnis von [math]\displaystyle{ \frac { \textrm {Zeitwert}}{\textrm {(ehemaliger) Neupreis}} }[/math] auf weniger als 40% gesunken ist.

Ruhkopf-Sahm erläutern ihre Berechnungsmethode näher in VersR 62, 593. Die Rechtsprechung hat die Methode u.a. in folgenden Fällen angewandt und akzeptiert: BGH NJW 1980, 281; OLG Karlsruhe, VersR 83, 1065; OLG Hamm, DAR 87, 83; gegen diese Methode wendet sich dezidiert KG VRS 87, 416.

  • W= Wiederbeschaffungswert (ohne MwSt)
  • R= Reparaturkosten (ohne MwSt)

[math]\displaystyle{ \textrm {Reparaturkostenverhältnis} = \frac R W \cdot 100\% }[/math]


[math]\displaystyle{ \textrm {Wertminderung} = (W + R) \cdot \textrm {Faktor aus Tabelle} }[/math]


Tabelle: Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert, nur wenn die 10% und 40% Grenzen überschritten werden:

Zulassungsjahr 10 - 30% 30 - 60% 60 - 90%
1. Zulassungsjahr 5% 6% 7%
2. Zulassungsjahr 4% 5% 6%
ab 3. Zulassungsjahr 3% 4% 5%



Ebenfalls mit den Brutto-Werten rechnet das LG Münster[1], das die Berechnung allerdings dahingehend modifiziert, dass der Zeitwert nur zur Hälfte einfließt.

Oft wird als Berechnungsgrundlage der Zeitwert genannt. Der Zeitwert ist das, was der Verkäufer erlösen kann, also der Händler-Einkaufs-Wert (Brutto bei Privat, weil Privat keine Umsatzsteuer abführen muss). Der Netto-WB wird dabei normalerweise etwa dem Brutto-HEK bzw. dem Zeitwert entsprechen (Handelsspanne ca. 15...20% entspricht etwa der Umsatzsteuer), so dass in der Berechnung auch der Netto-WB und die Brutto-Reparaturkosten eingesetzt werden können.

Randbedingungen

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit überhaupt ein merkantiler Minderwert entsteht:

  • Fahrzeug jünger als 5 Jahre
  • Zeitwert mindestens 40% des Listenneupreises
  • Laufleistung unter 100.000 km
  • kein Bagatellschaden, d.h.
    • Reparaturkosten höher als 10% des Zeitwertes
    • nicht nur Ersatz von Schraubteilen

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Siehe auch

Einzelnachweise

  1. LG Münster, Entscheidung vom 01.04.1987 - 1 S 553/86