Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Wertminderung (WM) nach Ruhkopf/Sahm berechnet sich (nach einer Veröffentlichung im "Versicherungsrecht" vom 01.07.1962) aus dem Verhältnis zwischen Reparaturkosten (Repko.) und Wiederbeschaffungswert (WBW). Anhand einer einfachen Tabelle kann anhand des Fahrzeugalters (Zulassungsjahr) ein Faktor ermittelt werden.
Die Wertminderung (WM) nach Ruhkopf/Sahm berechnet sich (nach einer Veröffentlichung im "Versicherungsrecht" vom 01.07.1962) aus dem Verhältnis zwischen Reparaturkosten (Repko.) und Wiederbeschaffungswert (WBW). Anhand einer einfachen Tabelle kann anhand des Fahrzeugalters (Zulassungsjahr) ein Faktor ermittelt werden.
Methodenbedingt wird eine Wertminderung bei Bagatellschäden ausgeschlossen. Nach Ruhkopf/Sahm liegt dann ein Bagatellschaden vor, wenn das Verhältnis von
<math>
\frac { \textrm {Reparaturkosten}}{\textrm {(ehemaliger) Neupreis}}
</math>
weniger als '''10%''' beträgt.


Der alters- und laufleistungsbedingten Reduzierung der Wertminderung wird bei der Methode Ruhkopf/Sahm dadurch Rechnung getragen, dass keine Wertminderung mehr gewährt wird, wenn das Verhältnis von  
Der alters- und laufleistungsbedingten Reduzierung der Wertminderung wird bei der Methode Ruhkopf/Sahm dadurch Rechnung getragen, dass keine Wertminderung mehr gewährt wird, wenn das Verhältnis von  
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Oft wird als Berechnungsgrundlage der Zeitwert genannt. Der Zeitwert ist das, was der Verkäufer erlösen kann, also der Händler-Einkaufs-Wert (Brutto bei Privat, weil Privat keine Umsatzsteuer abführen muss).
Oft wird als Berechnungsgrundlage der Zeitwert genannt. Der Zeitwert ist das, was der Verkäufer erlösen kann, also der Händler-Einkaufs-Wert (Brutto bei Privat, weil Privat keine Umsatzsteuer abführen muss).
Der Netto-WB wird dabei normalerweise etwa dem Brutto-HEK bzw. dem Zeitwert entsprechen (Handelsspanne ca. 15...20% entspricht etwa der Umsatzsteuer), so dass in der Berechnung auch der Netto-WB und die Brutto-Reparaturkosten eingesetzt werden können.
Der Netto-WB wird dabei normalerweise etwa dem Brutto-HEK bzw. dem Zeitwert entsprechen (Handelsspanne ca. 15...20% entspricht etwa der Umsatzsteuer), so dass in der Berechnung auch der Netto-WB und die Brutto-Reparaturkosten eingesetzt werden können.
==Randbedingungen==
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit überhaupt ein merkanrtiler Minderwert entsteht:
* Fahrzeug jünger als 5 Jahre
* Zeitwert mindestens 40% des Listenneupreises
* kein Bagatellschaden, d.h.
** Reparaturkosten höher als 10% des Zeitwertes
** nicht nur Ersatz von Schraubteilen


==Weitere Beiträge im VuF==
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[[Kategorie:Minderwert]]
[[Kategorie:Minderwert]]
[[Kategorie:Scriptum]]

Version vom 21. Juli 2020, 14:28 Uhr

Inhaltsangabe

Die Wertminderung (WM) nach Ruhkopf/Sahm berechnet sich (nach einer Veröffentlichung im "Versicherungsrecht" vom 01.07.1962) aus dem Verhältnis zwischen Reparaturkosten (Repko.) und Wiederbeschaffungswert (WBW). Anhand einer einfachen Tabelle kann anhand des Fahrzeugalters (Zulassungsjahr) ein Faktor ermittelt werden.

Der alters- und laufleistungsbedingten Reduzierung der Wertminderung wird bei der Methode Ruhkopf/Sahm dadurch Rechnung getragen, dass keine Wertminderung mehr gewährt wird, wenn das Verhältnis von [math]\displaystyle{ \frac { \textrm {Zeitwert}}{\textrm {(ehemaliger) Neupreis}} }[/math] auf weniger als 40% gesunken ist.

Ruhkopf-Sahm erläutern ihre Berechnungsmethode näher in VersR 62, 593. Die Rechtsprechung hat die Methode u.a. in folgenden Fällen angewandt und akzeptiert: BGH NJW 1980, 281; OLGKarlsruhe, VersR 83, 1065; OLG Hamm, DAR 87, 83; gegen diese Methode wendet sich dezidiert KG VRS 87, 416.

  • W= Wiederbeschaffungswert (ohne MwSt)
  • R= Reparaturkosten (ohne MwSt)

[math]\displaystyle{ \textrm {Reparaturkostenverhaeltnis} = \frac R W \cdot 100\% }[/math]


[math]\displaystyle{ \textrm {Wertminderung} = (W + R) \cdot \textrm {Faktor aus Tabelle} }[/math]


Tabelle: Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert, nur wenn die 10% und 40% Grenzen überschritten werden:

Zulassungsjahr 10 - 30% 30 - 60% 60 - 90%
1. Zulassungsjahr 5% 6% 7%
2. Zulassungsjahr 4% 5% 6%
ab 3. Zulassungsjahr 3% 4% 5%



Ebenfalls mit den Brutto-Werten rechnet das LG Münster (1S553_86), das die Berechnung allerdings dahingehend modifiziert, dass der Zeitwert nur zur Hälfte einfließt.

Oft wird als Berechnungsgrundlage der Zeitwert genannt. Der Zeitwert ist das, was der Verkäufer erlösen kann, also der Händler-Einkaufs-Wert (Brutto bei Privat, weil Privat keine Umsatzsteuer abführen muss). Der Netto-WB wird dabei normalerweise etwa dem Brutto-HEK bzw. dem Zeitwert entsprechen (Handelsspanne ca. 15...20% entspricht etwa der Umsatzsteuer), so dass in der Berechnung auch der Netto-WB und die Brutto-Reparaturkosten eingesetzt werden können.

Randbedingungen

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit überhaupt ein merkanrtiler Minderwert entsteht:

  • Fahrzeug jünger als 5 Jahre
  • Zeitwert mindestens 40% des Listenneupreises
  • kein Bagatellschaden, d.h.
    • Reparaturkosten höher als 10% des Zeitwertes
    • nicht nur Ersatz von Schraubteilen

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