Unfallhilfe
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1973, p. 75 (#4)
Zitat
Heinrich, R.; Redaktion: Unfallhilfe. Der Verkehrsunfall 11 (1973), pp. 75 – 80 (#4)
Inhaltsangabe
Unter Unfallhilfe ist hier nicht die erste (medizinische) Hilfe am Unfallort zu verstehen, sondern die Tätigkeiten von Abschleppunternehmen, Reparaturwerkstätte, Mietwagenunternehmer, Sachverständiger, Finanzierungsinstitut oder Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einem Unfall. Mode war es damals, dass damit geworben wurde, dass ein Generalunternehmer ("Unfallhelferring" aus den genannten Personen/Unternehmen bestehend) dem Unfallgeschädigten sämtliche Tätigkeiten abnehme.