Trennschärfe der Laserpistole LTI 20.20 bei der Messung nebeneinander fahrender Fahrzeuge im fließenden Verkehr

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1998, pp. 103 – 108 (#4)

In verschiedenen Versuchsreihen wurde die Trennschärfe der Laserpistole LTI 20.20 überprüft. Dazu wurden mit der Laserpistole und einer speziellen Zielvorrichtung von einer Autobahnbrücke auf der dreispurigen Fahrbahn aufgemalte Markierungen anvisiert und Fahrzeuge gemessen, wenn sie gleichzeitig von einem daneben fahrenden und schnelleren Fahrzeug überholt wurden. Die Geschwindigkeit beider Fahrzeuge wurde mit einem davon unabhängigen Verfahren ermittelt, so daß überprüft werden konnte, ob mit der Lasermessung das angepeilte Fahrzeug erfaßt wurde. Bei keinem der Versuche traten Fehlmessungen auf, weshalb entgegen oft zitierten Einwänden die Messwerte bei vorschriftsmäßiger Bedienung als zuverlässig anzusehen sind.


The distinguishing precistion of the laser pistol LTI 20.20 was tested in different series of trials. For this purpose markings painted on a three-lane carriageway were aimed at from a motorway bridge with the laser pistol and a special aiming device. Then vehicles were measured whilst they were parallel with a faster moving vehicle during an overtaking manoeuvre. The speed of both vehicles was determined by another method thus it was possible to verify whether the vehicle aimed at was in fact recorded with the laser measurement. There didn't occur any incorrect measurements in the trials; so, despite the often cited objections and provided correct usage, the measured readings are to be regarded as reliable.

Zitat

Schrupp, K.-H.; Diederichsen, O.: Trennschärfe der Laserpistole LTI 20.20 bei der Messung nebeneinander fahrender Fahrzeuge im fließenden Verkehr. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 36 (1998), pp. 103 – 108 (#4)

Inhaltsangabe

Die Autoren führen eigene Messungen im Feld durch und kommen zu dem Ergebnis, dass die Schlussfolgerungen aus der Veröffentlichung in VKU 1995 #3, wo im Keller der Friedrich-Alexander Universität auf maximal 91 m Entfernung gemessen wurde, nicht haltbar sind.

Berichtigung von Bild 2 in VKU 6/1998, p. 171.

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