Sondersignal

Aus Colliseum
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Exemption

Allgemein

Optische Signale

Akustische Signale

In Deutschland ist das einzig offiziell zugelassene Signal das Folgetonhorn (Einsatzhorn bzw. Martinshorn / Martin-Horn), Tonfolge a′–d″ ( DIN 14610). Das Anhaltehorn darf nur in Verbindung mit dem Anhaltesignal und dem Signalgeber für rote Lichtschrift aktiviert werden. Die genannte DIN-Norm schreibt in einem Abstand von 3,5 m einen Schalldruckpegel von mindestens 110 Dezibel vor. Dabei darf das Signal insgesamt zehn Prozent leiser als der lauteste Ton erschallen.

  • Stadthorn (f = 410 – 547 Hz): breiterer Abstrahlwinkel
  • Landhorn (f = 362 – 483 Hz): Abstrahlung v.a. nach vorne

Beiträge im VuF

Siehe auch

Einzelnachweise