Seitenschäden an Gefahrguttanks, Unfallerkenntnisse - Versagensarten - seitlicher Anfahrschutz

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1991, p. 129 (#5)

Der folgende Beitrag entstand für die von der Firma Hungarocamion veranstaltete VII. Internationale Tagung für Straßentransport und Verkehrssicherheit in Budapest vom 6. -7.9.1990. Wegen der Überlänge konnte der Beitrag dort nur in stark verkürzter Form vorgetragen werden. Er soll hier in ungekürzter Fassung vorgelegt werden.


Zitat

Podzuweit, U.: Seitenschäden an Gefahrguttanks, Unfallerkenntnisse - Versagensarten - seitlicher Anfahrschutz. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 29 (1991), pp. 129 – 135 (# 5)

Inhaltsangabe

Eine Auswertung der vom TÜV Bayern (der damals noch Unfallrekonstruktion im großen Stil betrieb) erfassten Unfälle mit Tankfahrzeugen. Die Fotosätze zu Unfällen mit Gefahrgut-Tankfahrzeugen wurden seit 1979 archiviert. Davon waren immerhin 82 Unfälle so gut dokumentiert, dass sie für die Untersuchung ausgewertet werden konnten. Unter diesen 82 Unfällen waren

  • 55 Unfälle mit seitlichem Umkippen
  • 27 andere Unfälle.

Von den 55 Unfällen mit seitlichem Umkippen waren

  • 24 Fahrzeuge mit zylindrischem Tank
  • 31 Fahrzeuge mit Koffertank

betroffen, obwohl Koffertanks zu diesem Zeitpunkt zehnmal häufiger gewesen sein sollen als zylindrische. Leider wird in der Untersuchung nicht zwischen Einzelfahrzeugen und Tanksattelzügen unterschieden. Die Versagensursachen werden analysiert und nach neun verschiedenen Kategorien klassifiziert:

  • Direkte Schäden
    • Durchstoß eines Dorns
    • Dorndurchstoß mit Aufreißen in Längsrichtung
    • "Schmieren" mit Aufreißen
    • Durchscheuern
  • Indirekte Schäden
    • großflächige Einbeulung mit Riss am Rand
    • Durchstoß der Tankwand von innen (z.B. durch eine Schwallwand)
    • Stoß auf den Boden mit Faltung der Seitenwand
    • Leckage durch erhöhten Innendruck infolge der Deformation
    • Abknicken des Tanks

Unter den verunfallten Fahrzeugen waren auch 6 mit sog. "Bauchbinde", also verstärkter Seitenwand. Bei diesen traten weniger Leckagen auf, sodass sich der Sinngehalt dieser deutschen Zusatzforderung zum ADR bestätigt.

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