Rückruf

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Recall

KBA

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist die zuständige Behörde für alle Produkte im Sinne von § 2 Abs. 1 GPSG, soweit sie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) unterliegen. Dazu gehören beispielsweise Kraftfahrzeuge zur Personen- oder Güterbeförderung und ihre Anhänger. Das KBA wird u.a. dann tätig, wenn ein Produkt den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen anwendbarer Rechtsverordnungen nicht entspricht oder die Sicherheit und Gesundheit der Verwender oder Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung gefährdet ist. Sofern Sie über Fakten verfügen, dass Produkte entsprechende Eigenschaften aufweisen, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre Informationen sollten so umfassend wie möglich sein (z. B. Beschreibung von Mangel und resultierender Gefährdung, Angaben zur Produktidentifizierung, Reparaturrechnungen, Wartungszustand des Produkts), damit das KBA effektiv und zielgerichtet den Sachverhalt verfolgen kann.

Ansprechpartner:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Abteilung Technik/Produktsicherheit/Rückrufe/Umweltfragen
Klaus Pietsch
D-24932 Flensburg

fon: 0461/316-2035
fax: 0461/314-1791
eMail: klaus.pietsch-at-kba.de
web: https://www.kba.de

Datenbank zu Rückrufen

ADAC

Autoservice Praxis (ASP)

Michael Neuhaus

ÖAMTC

DVSA

RAPEX

Rapid Alert System for dangerous non-food products - Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz

Beispiel Eingabedaten für Kfz Rückrufe 2017












NHTSA

recalls & defects database des National Highway Traffic Safety Administration, USA

AQSIQ

Chinesische Behörde für Qualität und Produktsicherheit

MLIT

Ministry of Land, Infrastructure, Transport and Tourism - Japan

ACCC

Australian Competition and Consumer Commission

Weitere Informationen