Möglichkeit einer objektiven und nachvollziehbaren Restwertermittlung

Aus Colliseum
Version vom 12. Dezember 2018, 12:50 Uhr von Vdengineering (Diskussion | Beiträge) (Layout, Rechtschreibung)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

2004, p. 95 (#4)

Zitat

Scheiber, A.: Möglichkeit einer objektiven und nachvollziehbaren Restwertermittlung. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 42 (2004), pp. 95 – 100 (# 4)

Inhaltsangabe

Der Beitrag kritisiert die Ermittlung des Restwerts über die Restwertbörsen, indem er darlegt, dass sich die dort oftmals erzielten Restwerte von jeder wirtschaftlichen Vernunft lösen und kriminellen Machenschaften Tür und Tor geöffnet wird. Der Text ist so geschrieben, dass man ihn auch technischen Laien an die Hand geben kann. In einem besonders gut aufbereiteten Einzelbeispiel illustriert der Autor die Unterschiedlichkeit der Ergebnisse, die man unter verschiedenen Randbedingungen erzielt.

Abschließend wird der Vorschlag unterbreitet, den vernunftsgemäßen Restwert-Korridor über das unten wiedergegebene Diagramm zu ermitteln.

04-04-Restwert.gif

Das obige Diagramm wurde im Beitrag 'von Hand' gezeichnet. Der dort wiedergegebenen Kurven lassen sich über die Funktionen

Maximalwert:..... [math]\displaystyle{ P_{max}(x) = e^{-(x + 0,250 \cdot x^3 - 0,078 \cdot x^4)} }[/math]

Minimalwert:..... [math]\displaystyle{ P_{min}(x) = e^{-(x + 0,431 \cdot x^2 + 0,116 \cdot x^5)} }[/math]

anpassen.

Das obige Diagramm wurde mit diesen Approximationen in Excel berechnet. Die dicken, durchgezogenen Linien sind die Originale aus dem Beitrag, die dünnen gestrichelten das Ergebnis obiger Approximation.

Die Excel-Arbeitsmappe mit dem Diagramm lässt sich hier herunterladen: Datei:Restwert Scheiber.xls

Kommentare

Kommentar 1

Entscheidend an diesem Artikel ist Bild 2, das im Text allerdings nur unzureichend erläutert ist, weshalb ich mit dem Autor telefonisch Rücksprache gehalten habe: Der Autor hatte in einem Streitfall mit der Versicherung selbst eingeholte Angebote mit denen von der Versicherung über die Internetbörse ermittelten Restwertgebote verglichen.

Bei den eigenen Angeboten ging er nicht über die Internetbörse, sondern bediente sich seines Faxgerätes, wobei er die Angaben zum Fahrzeug und zum Unfallzeitpunkt leicht abwandelte, sodass das Fahrzeug nicht als dasjenige zu identifizieren war, für das kurz zuvor ein Internetangebot eingeholt wurde. Dieses Fax schickte Schreiber an diejenigen Firmen, die als Höchstbietende aus dem Internetangebot hervorgegangen waren und gleichzeitig an eine Kontrollgruppe von Firmen (zweite Bietergruppe), die sich nicht an der Internetauktion beteiligt hatten.

Wie man Bild 2 entnimmt, fällt das Restwertgebot von erster und zweiter Bietergruppe bei diesem Verfahren nahezu gleich aus und zwar etwa um die Hälfte niedriger als das via Internet eingeholte Gebot.
--Whugemann 22:06, 26. Apr 2006 (CEST)

Kommentar 2

Der Artikel geht in der Herleitung der Formel nicht darauf ein, dass die Schadensumme je nach Örtlichkeit der Deutschland variiert und schon daraus Abweichungen in Bezug auf den Wiederbeschaffungswert und der verbundenen Berechnung bestehen. Es wird nicht nachvollziehbar dargelegt, auf welcher Basis des Stundenverrechnungssatzes die Berechnung erfolgte. Da die beschriebene Einsparung durch den Stundenlohn im Beispiel von 129 ... 145,- DM auf 80,- DM zu einer Reduzierung von 3.381,90 DM führt und der Stundenlohn von 80,- DM auch von dem einen oder anderen Fachbetrieb in Deutschland als Regelstundensatz berechnet wird, kann die relative Schadenhöhe bei 14.313,10 DM und damit der X-Wert bei rund 90% angesetzt werden. Aufgrund der im Artikel gegebenen Hinweise der Reparatur im In- und Ausland kann man davon ausgehen, dass der "interne Stundensatz" nochmal reduziert ist. Dies bedeutet einen y-Wert von 35% und damit einen rechnerischen Maximalrestwert von 5.530,- DM. Damit würde ein rund 35% höherer Restwert allein schon auf Grund überregionaler Bewertungsunterschiede möglich. Der Wiederbeschaffungswert ist bundeseinheitlich nicht so different wie die Stundensätze.
--J.Schueller 23:25, 27.04.2006
Im Gespräch am 14.05.2012 erklärte der Autor, dass die Anwendung des Berechnungsschemas bis heute weiter erfolgt. Allerdings sei inzwischen eine höhere Restwertbewertung nach "SE" (Sachverständigem Ermessen) vorgenommen worden mit der Folge höherer Restwerte. Den Angaben nach habe sich die Kurve insgesamt nach oben verschoben.
--J.Schueller 23:45, 14.05.2012

Kommentar 3

Laut fernmündlicher Auskunft von Herrn Mohr, c/o Büro Scheiber und Kollegen, ist mit "Fahrzeugwert" nicht der Händlereinkaufswert, sondern der Wiederbeschaffungswert gemeint.
--Nakas

Weitere Beiträge zum Thema im VuF

Weitere Infos zum Thema