Laserpistolen im Zwielicht

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2007, p. 207 (#7/8)

Regelmäßig werden Sachverständige von Gerichten beauftragt, mit Laserpistolen erzielte Geschwindigkeitsmessergebnisse zu überprüfen. Obwohl als Standardmessmethode klassifiziert, werden ihre Ergebnisse oft kontrovers diskutiert. Außer der Messgenauigkeit ist häufig fraglich, ob das Messergebnis dem richtigen Fahrzeug zugeordnet wurde. Zur Klärung strittiger Fragen führte das Ingenieurbüro Fürbeth und Kollegen zahlreiche Versuche durch, deren Ergebnisse dargestellt und diskutiert werden.

Zitat

Fürbeth, V.; Fürbeth, U.: Laserpistolen im Zwielicht. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 45 (2007), pp. 207 – 210 (#7/8)

Inhaltsangabe

Nachdruck des Vortrags des Erstautors von der EVU Tagung 05. – 07.10.2006 Dresden.

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