JVEG

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JVEG - Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

Auf Basis des JVEG werden u.a. auch die Leistungen von Sachverständigen am Gericht vergütet. Die Honorargruppen sind in Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 zu finden. Das JVEG hat das ZSEG (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen) mit Wirkung vom 1. Juli 2004 abgelöst. Änderungen (Einstufungen der Honorargruppen) sind zum 1. August 2013 im Rahmen des „Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes“ in Kraft getreten.

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