Gefahrbremsung: Unterschied zwischen den Versionen

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<math>
<math>
s_b = (\frac{Geschwindigkeit\;in\;km/h}{10})^2 : 2
s_b = (\frac{v}{10})^2 : 2
</math>
</math>


mit
* v [km/h]
* s<sub>b</sub> [m]


== Bahnwesen ==
== Bahnwesen ==

Version vom 14. Juni 2020, 10:33 Uhr

Hazard braking

Allgemein

Unter einer »Gefahrbremsung« versteht man eine Bremsung eines Fahrzeuges mit maximaler Verzögerung. Bei heutigen Fahrzeugen bedeutet das zwingend, dass das (seit dem 1. Juli 2004 in Fahrzeugen < 2,5 t zGG serienmäßige) ABS regelt. Oft wird auch der Begriff »Vollbremsung« verwendet. Der oft zu lesende Ausdruck »Gefahrenbremsung« schleppt in der Regel zwei überflüssige Buchstaben mit und wäre nur bei einer Bremsreaktion auf mehrere Gefahren zutreffend. In der Führerschein-Prüfungsrichtlinie ist eine Grundfahraufgabe »Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung« für Führerscheinbewerber definiert. Regelmäßig wird diese Aufgabe in Fahrschulen auch als Vollbremsung oder Gefahrbremsung bezeichnet. In der Theorieprüfung lautet die Antwort auf die Frage 2.2.03-015 "Wie lautet die Faustformel, um den Bremsweg einer Gefahrbremsung auf ebener, trockener und asphaltierter Fahrbahn auszurechnen?":

[math]\displaystyle{ s_b = (\frac{v}{10})^2 : 2 }[/math]

mit

  • v [km/h]
  • sb [m]

Bahnwesen

Bei Betriebsbremsungen darf die Dauerbremsverzögerung 2,0 m/s² aus Sicherheits- und Komfortgründen für stehende Fahrgäste gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 BOStrab nicht überschreiten. Der Grenzwert für eine Gefahrbremsung beträgt 2,73 m/s².[1]

Beiträge im VuF

Siehe auch

Einzelnachweise