ECE-R 58

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ECE-R 58 – Rückwärtiger Unterfahrschutz für Nutzfahrzeuge

Uniform provisions concerning the approval of:

  • Rear underrun protective devices (RUPDs)
  • Vehicles with regard to the installation of an RUPD of an approved type
  • Vehicles with regard to their rear underrun protection (RUP)

Zweck (lt. Regelung):
Der Zweck dieser erstmalig 1983 in kraft getretenen Regelung ist, einen effektiven Schutz zu bieten gegen Unterfahren durch Fahrzeuge, die in §1 dieser Regelung genannt sind, im Fall einer rückwärtigen Kollision mit Fahrzeugen der Kategorie M1 und N1. (Im Original: "The purpose of this Regulation is to offer effective protection against underrunning of vehicles mentioned in paragraph 1 of this Regulation in the event of rear collision with vehicles of category M1 and N1.")

Die Regelung definiert das Niveau der Prüfkraft an bestimmten Lasteinleitungspunkten. Die Prüfkräfte wurden immer wieder erhöht, zuletzt mit Revision 3 in 2016 (wobei es natürlich dauert, bis die Fahrzeuge im Feld damit ausgerüstet sind bzw. Altfahrzeuge ersetzt werden; zudem gelten Übergangsfristen).

Anmerkungen

  • die Regelung beschäftigt sich auf 7 Seiten (Annex 1 bis Annex 4) von insgesamt 32 (!) ausführlich mit dem Aussehen des Zulassungsstempels und der Zulassungspapiere. Anbringung und Größe der Zulassungsmarke werden explizit mit Zeichnungen beschrieben. Eine einzige Skizze, die die in der Regelung genannten Maße oder textuellen Ausführungen illustriert, sucht man vergeblich...
  • Hierher stammt u.a. die unselige Regelung, dass sich die Unterkante des Heckunterfahrschutzes max 55 cm über Grund befinden darf. (im Original: "The ground clearance with respect to the underside of the RUP, even when the vehicle is unladen, must not exceed 550 mm over its entire width.")

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