Direktregulierung aus Sicht des Sachverständigen

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2002, pp. 275 – 278 (#10)

Direktregulierungsbemühungen und bereits eingeführte Direktregulierungsmodelle über die Vollkaskoversicherung eines Geschädigten dienen nicht nur ihrem Wortlaut nach dazu, den Geschädigten von der Beauftragung eines Sachverständigen zur Erstellung eines Schadengutachtens abzuhalten.
Der Sachverständige sollte seine Kunden, für die er tätig ist, hierüber umgehend informieren und auf die Nachteile einer Direktregulierung durch die eigene Vollkaskoversicherung bzw. eigene Versicherung hinweisen.
Der Sachverständige sollte nach Möglichkeit auch aktiv solchen Bemühungen der Versicherungen entgegentreten.


Zitat

Pamer, J.: Direktregulierung aus Sicht des Sachverständigen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 40 (2002), pp. 275 – 278 (#10)

Inhaltsangabe

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