Die Auswertung digitaler Fahrzeugdaten bei der Unfallrekonstruktion - Nutzen für die Unfallrekonstruktion

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2007, p. 172 (# 6)

Moderne Fahrzeuge haben immer häufiger Stabilitätsregelsysteme, sodass Spuren als Anknüpfungstatsachen so gut wie nicht mehr vorliegen. Nachdem der obligatorische Einbau von Unfalldatenspeichern UDS nicht durchsetzbar war, wurde auf dem Verkehrsgerichtstag 2007 in Goslar darüber diskutiert, ob und wie man die in den heutigen Fahrzeugen gespeicherten Daten für die Unfallrekonstruktion nutzbar machen kann. Die Position des EVU erläutert der folgende Fachbeitrag.

Zitat

Weber, M.: Die Auswertung digitaler Fahrzeugdaten bei der Unfallrekonstruktion - Nutzen für die Unfallrekonstruktion. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 45 (2007), pp. 172 – 177 (# 6)

Inhaltsangabe

Am Beispiel (einer Mercedes E-Klasse) der Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls schildert der Autor die Möglichkeiten der Auswertung elektronischer Daten in Steuergeräten derzeit. Ähnlich hatte dies bereits Jürgen Burg auf der EVU-Jahrestagung 2006 in dessen Vortrag getan. Nach dem Unfall war das Fahrzeug technisch untersucht und elektronische Fehlerspeicher ausgelesen worden. Hiernach konnten – trotz fehlender Bremsspuren wg. ABS – sowohl die Kollisions- als auch die Geschwindigkeit bei Bremsbeginn in engen Grenzen ermittelt werden. Die Auswertung des ESP-Steuergeräts erlaubte eine qualitative Aussage zur Geschwindigkeit bei Einsatz der Bremsung bis etwa zur Kollision. Daten aus dem SBC-Steuergerät zeigten den Bereich von der Kollision bis knapp vor die Endstellung auf. In einem Diagramm wurde dann der qualitative Verlauf der Geschwindigkeit über der Zeit (für die es keine konkreten Datenpunkte gegeben zu haben scheint) dargestellt. Ohne die Auswertung der Diagnosespeicher wäre dies nicht möglich gewesen. Hieraus fordert der Autor für die Zukunft, dass die Hersteller Daten der Unfallentwicklung elektronisch aufzeichnen müssen und über eine herstellerübergreifende Schnittstelle dem Sachverständigen zugänglich machen müssen.

Hintergrund des Beitrags war einerseits die Position von verschiedenen deutschen Fahrzeugherstellern zur Speicherung und Auswertung elektronischer Daten auf der EVU-Tagung 2006 und andererseits eine Diskussion auf dem Verkehrsgerichtstag 2007 über dieses Thema.

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